Wie funktioniert Wohn-Riester? Ein Kurz-Ratgeber.
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Seit 2008 gibt es das Wohn-Riestern. Der große Nachteil hierbei, die Mindest-Entnahmegrenze, wurde mit Beginn des Jahres 2010 abgeschafft, sodass sich diese Art der Förderung nun wachsender Beliebtheit erfreut.
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Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wohneigentum zu fördern. Wer sich also entschließt, innerhalb seiner eigenen vier Wände zu wohnen, dem hilft Vater Staat, weil dies ein ganz wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge ist. Der offizielle Name des Wohn-Riesters lautet „Eigenheimrente“.
1. Für welche Immobilien gilt das?
2. Für welche Personen gilt das?
3. Welchen Vertrag braucht man fürs Wohnriestern?
4. Wie viel wird gefördert?
5. Wie wird besteuert?
6. Kann man eine Wohn-Riester-Immobilie vermieten?
7. Kann man eine Wohn-Riester-Immobilie verkaufen?
1. Für welche Immobilien gilt das?
Zunächst ist es ganz wichtig, dass das Objekt selbst bewohnt wird. Bei der Immobilie kann es sich um ein gekauftes oder neu erbautes Haus, eine Eigentumswohnung oder den Erwerb eines lebenslangen Dauerwohnrechts handeln. Wohn-Riester kann auch zur Entschuldung einer bestehenden Immobilie genutzt werden.
2. Für welche Personen gilt das?
Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, der ist „förderfähig“. Auch Eheleuten von Förderfähigen ist das Riestern möglich. Siehe dazu auch: Ratgeber Riester Rentenversicherung.
3. Welchen Vertrag braucht man fürs Wohnriestern?
1. Man nutzt seinen bestehenden Riester-Sparvertrag (Altersvorsorge).
Man kann das angesparte Vermögen aus dem Vertrag entnehmen, um Wohneigentum zu finanzieren oder um einen laufenden Immobilienkredit zu entlasten. Seit 2010 gibt es keine Mindestentnahmegrenze mehr. Zuvor konnte man nämlich erst dann „wohnriestern“, wenn man bereits 10.000 Euro angespart hat – eine Bedingung, die kaum jemand erfüllt hat. Diese Regelung ist nun entfallen. Ebenso ist auch die Regelung, dass das Entnommene Kapital bis zum Rentenalter zurückgezahlt werden muss, abgeschafft worden.
2. Man schließt ein Riester-Immobiliendarlehen ab (Kredit).
Dieses Darlehen muss entsprechend zertifiziert sein, um förderfähig zu sein. Damit beteiligt man den Staat indirekt an der Finanzierung, was Kosten senkt und Zinszahlungen reduziert.
3. Man schließt einen Riester-Bausparvertrag ab (Bausparen).
Auch Bausparen wird gefördert, wenn der Bausparvertrag riesterfähig ist und mit dem Kapital schließlich tatsächlich eine Immobilie finanziert wird.
Wer 4 Prozent seines Vorjahresbruttos in den geförderten Vertrag einzahlt oder ein gefördertes Darlehen in dieser Höhe tilgt, dem steht die volle Förderung zu. Die Förderung besteht zum einen aus den Zulagen. Das sind die Grundzulage von 154 Euro und – sofern Kinder vorhanden sind – der Kinderzulage von 185 Euro bzw. 300 Euro (für ab 2008 geborene Kinder). Zum anderen besteht die Förderung aus der steuerlichen Entlastung, da die Einzahlungen in einen Riester-Vertrag bis zur Obergrenze von 2.100 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können.
Beim Wohnriester gibt es keine wirkliche Rente, die besteuert wird. Es gibt jedoch ein fiktives Wohnförderkonto, welches zur Berechnung der nachgelagerten Besteuerung herangezogen wird. Die Riester-Rente beispielsweise würde auch mit Beginn der Auszahlung, also mit Eintritt ins Rentenalter, versteuert. Das geschieht im Fall des Wohn-Riesters auch, nur dass hier keine Rente gezahlt wird, außer wenn die Grundlage ein Riester-Sparvertrag ist, auf welchem sich noch angespartes bzw. wieder zurückgezahltes Vermögen befindet, das verrentet werden kann.
Das Wohnförderkonto enthält die staatlich geförderten Tilgungen, die darauf gezahlten Zulagen sowie eventuelle Entnahmen aus einem Riester-Sparvertrag. Der fiktive Konto-Stand erhöht sich jedes Jahr um 2 Prozent. Wenn mit Beginn der Auszahlungsphase die Steuern gezahlt werden müssen, so kann man wählen, ob diese in Form einer Einmalzahlung beglichen (dann wären nur 70 Prozent des Betrags einmalig dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen) oder jährlich bis zum 85. Lebensjahr zu gleichen Teilen gezahlt werden sollen.
6. Kann man eine Wohn-Riester-Immobilie vermieten?
Grundsätzlich ist die Förderung an die Eigennutzung der Immobilie gebunden. Denn eine eigene, selbst bewohnte Immobilie erspart Mietzahlungen und ist damit Bestandteil der Altersvorsorge. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Eine Ausnahme wäre eine zeitweise Untervermietung der Immobilie, wenn der Grund für die Vermietung akzeptabel ist (beispielsweise ein beruflich notwendiger Umzug) und wenn man bis zum 67. Lebensjahr wieder in die geförderte Immobilie zurückzieht. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
7. Kann man eine Wohn-Riester-Immobilie verkaufen?
Das kann man tun. Damit die Förderung erhalten bleibt, muss man jedoch entweder die Fördersumme binnen eines Jahres in einen neuen Riester-Vertrag eingezahlt haben oder aber innerhalb von 4 Jahren für ein neues, selbst genutztes Objekt aufwenden.
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