1,5 Millionen Riester-Sparer zur Kasse gebeten

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Der Bund will Medienberichten zufolge bei anderthalb Millionen Riestersparern eine halbe Milliarde Euro zurückfordern. Das betrifft all jene, die nicht bzw. nicht mehr förderfähig sind.

Wen es betrifft, der erhält in den nächsten Tagen einen Brief und wird über die Rückbuchung einer bestimmten Summe informiert, so erklärte die Financial Times heute. Die Stiftung Warentest hatte jedoch gestern in einer Meldung von einer Rückbuchung „ohne Vorwarnung“ gesprochen.

Wichtig ist beim Riester-Sparen, dass man seinen Vertrag regelmäßig prüft, ob ein Anspruch noch besteht, neu besteht oder nicht mehr besteht und dass man zumindest über den Ehegatten förderfähig sein muss. Wer generell nicht oder nicht mehr zulagenberechtigt ist, dennoch aber eine Förderung erhielt, muss diese nun zurückgeben. Wenn also die Berhörde erkennt, dass sie zu viel Zulagen gewährt hat oder gezahlt hat, obwohl der Zulageanspruch gar nicht besteht oder wegfiel, dann darf sie sich die getätigten Zahlungen wieder zurückholen, indem der Anbieter des Riesterprodukts den Betrag zurückbucht. Dabei kann es sich um mehrere hundert Euro handeln.

Bei den meisten, die nun mit einer Rückbuchung rechnen müssen, lag es daran, dass sie ihren Mindestbetrag von 60 Euro nicht gezahlt haben, für die Kinder kein Kindergeld mehr gezahlt wird, dass sie ihren Vertrag gekündigt haben oder aber über den Ehepartner mitgeriestert haben und diese Förderfähigkeit nun nicht mehr besteht, etwa wegen einer Scheidung.

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