EuGH fordert für Riester-Rente Nachbesserung
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Einige der Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung sind nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Deswegen fordert der Europäische Gerichtshof von der Bundesregierung Nachbesserung. Dies wird dem Fiskus Einnahmeverluste und zusätzliche Kosten in Millionenhöhe bescheren.
Die Riester-Rente ist eines der beliebtesten Altersvorsorge-Produkte in Deutschland. So handelt es sich dabei um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, mit einer jährlichen Zulage von 154 Euro plus einer Kinderzulage von 185 Euro bzw. für die ab 2008 Geborenen 300 Euro je Kind.Zudem erhalten Riester-Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben einen zusätzlichen einmaligen Obolus von 200 Euro. Die Förderung kann man in Form einer Rentenversicherung, Aktienfonds oder Banksparplänen in Anspruch nehmen. Seit 2008 gibt es zusätzlich die Möglichkeit das angesparte Kapital auch zum Abbezahlen oder Kaufen einer Immobilie zu nutzen. Doch gibt es hier einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Drei von ihnen hat jetzt der Europäische Gerichtshof für nicht kompatibel mit dem EU-Recht erklärt und zwingt damit die Bundesregierung die Bestimmungen nachzubessern. Besonders im Ausland lebende Bürger wären durch die Riester-Bestimmungen benachteiligt. Erstens erhalten Arbeitnehmer, die im Ausland leben und dort Steuern zahlen keine staatlichen Zulagen, welches die freie Arbeitsplatzwahl einschränkt. Zweitens müssen Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen bereits erhaltene Förderungen zurück zahlen, was wiederum die frei Wohnsitzwahl einschränkt. Drittens betrifft dies vor allem Beschäftigte mit fremder Staatsangehörigkeit und wird demnach als indirekte Diskriminierung angesehen.
Die Nachbesserungen werden dem öffentlichen Haushalt zusätzlich Kosten von hunderte Millionen Euro bescheren und zusätzlich zu Einnahmeverlusten führen.
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