Sparer verschenken bei der Riester-Rente oft ihre Zulagen
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Die Zulagen vom Staat bei der Riester-Rente machen diesen Sparvertrag erst lukrativ. Doch viele Sparer verschenken dieses Geld, weil sie den Antrag auf Zulagen nicht stellen.
Da die Rente alles andere als sicher ist, hat Vater Staat ab 2001 seinen Bürgern einen Anreiz gegeben, sich selbst im Alter privat abzusichern und die Riester-Rentenversicherung eingeführt. Neben den Steuerersparnissen erhalten Riester-Sparer beim Sparen von 4 Prozent ihres steuerpflichtigen Vorjahreseinkommen, Zulagen von 154 Euro Grundzulage und 185 Euro bzw. für die ab 2008 Geborenen 300 Euro Kinderzulage. Allerdings vermuten viele Sparer, dass die Zulagen genauso wie die Steuerersparnis automatisch erfolgen. Dem ist nicht so. Hier muss zuerst noch ein Antrag auf Zulage ausgefüllt werden. Dafür existiert eine Frist von 2 Jahren. Wer also im Jahr 2007 eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen hat und bis Ende des letzten Jahres noch keinen Antrag auf Zulage gestellt hat, verliert leider seinen Anspruch darauf. So verschenken die Anleger an den Staat ca. 50 Mio. Euro jährlich. Warum das der Fall ist, ist unklar. Wahrscheinlich wird in dem meisten Fällen einfach nur vergessen, diesen noch auszufüllen oder einige sind von der Antragstellung überfordert. Dabei handelt es sich hier um einen einmaligen Aufwand, den Dauerzulagenantrag auszufüllen und die Förderung zu beantragen.
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