Umwandlung von Riester-Rente in Wohn-Riester nicht problemlos
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Um den Versicherungsgesellschaften entgegen zu kommen, hat der Staat eine komplizierte Übergangsregel von der Riester-Rente zum Wohn-Riester beschlossen. So muss das Riester-Ersparte mindestens 10.000 Euro aufweisen, damit es in einen Darlehensvertrag zur Baufinanzierung einfließen kann.
Private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. So ist nicht nur die Demographieverschiebung schuld an den immer erschwerten Bedingungen der Finanzierung der Rente. Sondern auch durch Pläne der neuen Regierung, wie die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze, fallen viele sozialversicherungspflichtige Jobs weg. Und so steht die gesetzliche Rente auf immer wackeligeren Beinen. Dagegen ist die private Altersvorsorge dem Staat ein Bonus wert. So kann die seit 2002 staatlich geförderte Riester-Rente nun auch seit Januar 2008 in den sogenannten Wohn-Riester umgelagert werden. Dadurch wird erstmals wieder seit Abschaffung der Eigenheimzulage, Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum staatlich unterstützt. Die Förderung setzt sich aus 154 Euro Grundzulage und Zuschüssen von 185 Euro pro Kind und für die ab 2008 Geborenen sogar 300 Euro zusammen. Daneben bekommen alle Baufinanzierer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro. Allerdings gibt es auch schlechte Nachrichten. Denn durch eine Übergangsregelung muss das durch die Riester-Rente angesparte Kapital mindestens 10.000 Euro betragen, um in einen Wohn-Riester-Vertrag umgewandelt werden zu können. Da das aber nur in den seltensten Fällen so ist, wird der Wohn-Riester quasi noch bis 2010 blockiert. Damit müssen heutige Immobilienfinanzierer einen höheren Kredit aufnehmen und sind dementsprechenden verärgert. Mit dieser Regelung sollte den Versicherungsgesellschaften entgegen gekommen werden, damit bestehende Riester-Konten nicht gnadenlos geplündert werden. Denn umgewandelte Riester-Verträge müssten trotz der Räumung, für die Investition ins Häuschen, weiter geführt werden, ohne das weiterhin Kapital eingezahlt wird.
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