Staatliche Förderung der Riester Rentenversicherung muss beantragt werden

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Nach wie vor verpassen es viele Riester- Sparer, einen Antrag für die staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge zu stellen.

Damit wird bares Geld verschenkt. Aktuelle Auswertungen haben ergeben, dass bis Ende September 2009 fast jeder Vierte keinen Zulagenantrag gestellt hatte. Die staatlichen Zulagen können maximal zwei Jahre rückwirkend beantragt werden, doch danach verfallen die Ansprüche.
Die für die Zulagen zuständige Behörde, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), überwies im Jahr 2007 insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, wobei durchschnittlich186 Euro auf jedes Riester- Konto geflossen sind.
Dabei ist eine private Vorsorge unerlässlich, wenn im Alter der gewohnte Lebensstandard gehalten werden soll. Mit staatlichen Zulagen und steuerlichen Entlastungen wird die eigene Vorsorge gestützt und jährliche Aufwendungen von maximal 2.100 Euro können am Jahresende in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Wer für das Jahr 2007 rückwirkend seine Ansprüche auf Zulagen geltend machen will, muss sich beeilen, denn die Frist dafür läuft am 31. Dezember 2009 aus.

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