Gerichtsurteil fordert Neuregelung für Riester Rentenversicherung

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Mit Spannung wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erwartet, das jetzt endlich Klarheit über einige grundlegende Bedingungen der Riester Rentenversicherung bringen soll. Vorangegangen waren bereits im Frühjahr Diskussionen über ein Rechtsgutachten des Generalanwalts. Dieser konnte mit seinem Gutachten belegen, dass die bundesdeutsche Riester Rente in Teilen gegen geltendes EU- Recht verstoße.

Die Klage der EU- Kommission sollte eine Änderung der Vorschriften bewirken. Als rechtswidrig wurde die Tatsache gewertet, dass lediglich nur in der Bundesrepublik uneingeschränkt Steuerpflichtige in den Genuss der Riester Förderung kommen sollen und dies ausschließlich für Wohnimmobilien, die in Deutschland liegen.
Als diskriminiert galten bislang so genannte Grenzgänger, die in der BRD arbeiten, jedoch ihren Wohnsitz im benachbarten Ausland haben und dort auch ihre Steuern entrichten. Dieser Personenkreis ist von der Riester Förderung ausgeschlossen. Ebenso entfällt der Anspruch auf den noch jungen Wohn Riester. Dies soll sich laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes nun ändern, damit allen in der EU lebenden Menschen die freie Wohnortwahl garantiert bleibt, ohne dass finanzielle Einbußen damit verbunden sind.
Ebenfalls von dem Urteil profitieren sollen auch Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen. Die Bestimmung, dass Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, die Riester Förderung zurück zahlen sollen, ist gekippt worden. Die gleichen Kriterien sollen auch für Ausländer gelten, die nach ihrem Berufsleben in Deutschland wieder in ihre Heimat zurück kehren.
Dieses Urteil wird mit gemischten Gefühlen bewertet. Einerseits wird sich die Attraktivität der Riester Rentenversicherung steigern, doch andererseits muss Vater Staat zunächst mit Einnahmeausfällen in Höhe von geschätzten 500 Millionen Euro rechnen.

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