Neuregelung beim Scheidungsrecht nimmt Einfluss auf die Altersvorsorge
Alles hat ein Ende- so auch viele Ehen und wer erwägt, sich von seiner besseren Hälfte zu trennen, sollte sich schon einmal den 1. September 2009 merken. Dann tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft. Grundlegend verändert werden dann der Versorgungsausgleich wie auch der Zugewinn. Bislang gingen insbesondere geschiedene Frauen so gut wie leer aus und das neue Scheidungsrecht soll jetzt endlich Schluss damit machen.
Wird es noch verhältnismäßig einfach sein, den materiellen Zugewinn wie auch die Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, gerecht aufzuteilen, liegt der Fall bei Anwartschaften wie Beamtenversorgung, private Rentenversicherung, oder der Betriebsrente schon weitaus schwieriger.
Bis jetzt wurden alle Ansprüche in einem Topf „gesammelt“ und durch beide Partner geteilt. Hierbei zogen Frauen meist den Kürzeren weil sie, bedingt durch Kindererziehungszeiten, weniger in die gesetzliche oder private Altersvorsorge einzahlen konnten. Hinzu kommt, dass viele Betriebsrenten und Pensionszusagen erst mit dem Eintritt in den Ruhestand aufgeteilt werden. Hatten die Ehepartner in eine private Altersvorsorge investiert, fließt das Geld bisher noch in den Zugewinnausgleich. Frauen erhalten dann in der Regel keine Ausgleichszahlung dafür und gehen leer aus.
Die Neuregelung soll für ein Plus an Gerechtigkeit sorgen. Wird eine Scheidung nach dem Stichtag 1. September eingereicht, wird die Anwartschaft auf eine Rente für jeden Partner einzeln betrachtet und aufgeteilt. Auch soll nach der Neuregelung gelten, dass private Verträge zur Altersvorsorge einem Versorgungsausgleich zugeordnet und sofort aufgeteilt werden. Jeder der Partner verfügt dann über einen eigenen Vertrag. Ausgeschlossen von dieser Regelung sollen dann nur Policen der Kapitallebensversicherung sein. Dieses Kapital fließt, sofern nicht anderes vertraglich vereinbart wurde, in den Zugewinnausgleich.
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