Riester- Rente nun auch für Mallorca- Deutsche?

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Altersvorsorge muss sein- dies haben die Bundesbürger bereits erkannt, wenn sie an ihre spätere gesetzliche Rente denken. Diese wird bei weitem nicht mehr ausreichen, einen vernünftigen Lebensstandard zu führen. Doch wer seinen wohlverdienten Ruhestand lieber braun gebrannt unter südlicher Sonne verbringen will, ging bislang leer aus. Wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun realisiert, kann mit einem Einzug der Riester- Rente im Ausland gerechnet werden. Dies wird viele rüstige Rentner freuen, die ihren Lebensabend am Ballermann und am Strand von Mallorca, der deutschen Außenbastion auf der spanischen Mittelmeerinsel, verbringen wollen. Sie müssen dann nicht mehr wie bisher gefordert, die Förderungen für ihre Altersvorsorge an den deutschen Fiskus zurück zahlen.

Zwar ist umstritten, dass die deutsche Rente ins Ausland exportiert wird, doch hat schließlich jeder, der sein Berufsleben in der Bundesrepublik verbracht hat auch einen Anspruch darauf. Umso mehr wundert es viele Zeitgenossen, dass es zwar bei der gesetzlichen Rente möglich ist, sich diese ins Ausland überweisen zu lassen, bei der privaten Altersvorsorge, die steuerlich gefördert wird, jedoch nicht der Fall sein soll.
Hatte Vater Staat mit dem Einsetzen der steuerlichen Begünstigungen für die Riester- Rente doch eher das Ziel verfolgt, nur diejenigen profitieren zu lassen, die in Deutschland leben und auch ihren steuerlichen Beitrag leisten. Schließlich soll die viel gerühmte Riester- Rente vor einer Altersarmut hierzulande schützen und nicht am Strand von Mallorca.
Wie der Richterspruch letztendlich ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Fällt dieser positiv aus, können sich gleiche mehrere Personenkreise freuen: die so genannten Mallorca- Rentner und all diejenigen, die ihren Riester- Vertrag mit ins Ausland nehmen wie auch die Ausländer, die im Ruhestand wieder zurück ins Ausland ziehen.

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