Zertifizierte Altersvorsorgeprodukte- Abgeltungssteuer wird nicht erhoben

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Der 1. Januar 2009 war ein wichtiger Stichtag für Kapitalanleger. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer werden seit diesem Stichtag Veräußerungsgewinne generell als steuerpflichtig erklärt.

Diese Neuregelung bezieht sich in erster Linie auf langfristige Aktienanlagen und Investmentfondssparpläne und alle weiteren Kapitalanlagen, da diese nicht in erster Linie der privaten Altersvorsorge dienen.
Derjenige, der sich für die Riester- Förderung entschlossen hat, kann sich also entspannt zurück lehnen. Zertifizierte Altersvorsorgeprodukte gelten weiterhin während der Ansparphase in Bezug auf Erträge und Wertsteigerungen als steuerfrei. Wer seine Altersrente mit einer Riester- Rentenversicherung aufstocken will, wird zudem nicht mit der Abgeltungssteuer konfrontiert. Vielmehr gilt lediglich die nachgelagerte Besteuerung, die sich am persönlichen Steuersatz des Riester- Sparers orientiert. Erst im Rentenalter hält der Fiskus die Hand auf. Da der Steuersatz in der Regel während der Verrentung niedriger liegt als während der Lebensarbeitszeit, müssen die meisten nicht mit überzogenen Forderungen rechnen.

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