Was kann man steuerlich absetzen?
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Die staatliche Förderung ergibt sich nicht nur aus den Zulagen, sondern auch aus der Steuerersparnis. Der Sparer kann während der Ansparphase seine Einzahlungen als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzen. Hierbei werden die entsprechenden Zulagen als Beitrag mit angerechnet und können also als Eigenanteil + Zulage steuerlich geltend gemacht werden. Aber auch hier gibt es eine Grenze: Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug ab 2008 beträgt 2.100,- Euro.
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