Mein Mann ist Arbeitnehmer und ich selbstständig. Kann dann nur er riestern?
100% kostenlos
Nein. Sie können beide, wenn Ihr Ehepartner zum geförderten Personenkreis zählt, sofern auch Sie, als eigentlich nicht förderfähige Person, einen eigenen Vertrag abschließen und den Mindestbetrag einzahlen.
Die Höhe der Zulagen richtet sich dann nach dem Vorjahreseinkommen des Förderfähigen und den eingezahlten Beiträgen. Vom Sonderausgabenabzug profitiert jedoch nur der förderberechtigte Partner. Schöpft er den maximalen Sonderausgabenabzug nicht aus, kann er in diesem Rahmen auch einen entsprechenden Teil des Gesamtsparbetrags seines nicht-förderfähigen Partners geltend machen.
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