Was passiert, wenn ich den Mindestbetrag dieses Jahr nicht zahlen kann?

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Der Mindestbetrag oder auch Eigenanteil kann auch unterschritten werden. Da erst ab Erreichen dieses Betrags die vollen Zulagen fließen, erhalten Sie entsprechend der geleisteten Zahlungen weniger Zulagen. Bspw. haben Sie nur 2 Prozent des Vorjahreseinkommens erreicht, dann erhalten Sie auch nur die Hälfte der Zulagen. Wichtig ist nur, dass Sie den Sockelbetrag nicht unterschreiten. Er beträgt 60,- Euro im Jahr. Unterhalb dessen erhält man keine Zulagen mehr.

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