Ach so?! Mit der Riester-Rente nicht ins Ausland?!
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Verträge und Bestimmungen einer Versicherung sollte man kennen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
Autor: J-cop
Datum: 27.05.09
Ich habe vor ein paar Jahren eine Riester-Rente abgeschlossen. Das hörte sich alles ganz toll an - mit all den Zulagen und so. Ich sag mal, wenn man vom Staat was geschenkt kriegt, sollte man sich nicht dagegen wehren, oder?
Jedenfalls bin ich eigentlich auch ganz zufrieden. Meine Frau und ich haben zwei Kinder, die Kleine ist letzten September geboren – dadurch profitieren wir ganz gut von der Förderung.
Aber vom Hocker gefallen bin ich, als uns Freunde neulich erzählen, dass man als Riester-Sparer den Ruhestand außerhalb Deutschlands mal komplett vergessen kann. Alle Geschenke dürfen wieder zurückgegeben werden! Das ist der Hammer! Davon hat mir mein Vertreter damals nix erzählt!
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Anmerkung der Redaktion
Da haben Ihre Freunde recht. Wer seinen Ruhestand außerhalb Deutschlands verleben möchte, darf nur sein Erspartes mitnehmen. Die Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen müssen hier bleiben. Diese werden mit der Rente abgezahlt (15% der Auszahlungen wird einbehalten). Der Grund hierfür liegt darin, dass die Auszahlung der Rente versteuert werden muss und der Staat ein berechtigtes Interesse daran hat, dass diese Steuern auch hier in Deutschland eingenommen werden können. Bleibt der Zweitwohnsitz jedoch in Deutschland, bleibt alles beim Alten: Geschenke dürfen mitgenommen werden, Steuern bleiben hier.
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