Ach so?! Riestern auch ohne steuerpflichtiges Einkommen....

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Mitriestern ist für förderberechtigte Ehepartner ebenfalls möglich. Lesen Sie Gitty's Erfahrungsbericht hierzu.

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Autor: Gitty
Datum: 14.04.09

Aufgrund meiner drei Kinder bin ich „nur“ Hausfrau und Mutter. Das heißt aber nicht, dass ich mir um meine Altersversorgung keine Gedanken mache, ganz im Gegenteil. Da ich kein eigenes Einkommen habe, hab ich natürlich auch kein Rentenanspruch und bin völlig von meinem Mann abhängig. Wir kommen auch so gut zurecht aber später mal nur von der Rente meines Mannes zu leben, bereitet mir Bauchschmerzen. Da hab ich mich neulich mit einer Bekannten aus der Elterngruppe unterhalten und die hat mir erzählt, dass sie durch ihren Mann auch Riesterförderung beantragen konnte. Da hab ich mich mal kundig gemacht und das stimmt. Man kann als Ehepartner auch die Zulagen vom Staat erhalten.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Förderrente, im Volksmund Riester-Rente genannt, gibt es seit 2000/2001. Der Staat will mit ihr einen Anreiz schaffen, sich rechtzeitig privat abzusichern um so die Versorgungslücke im Alter zu schließen. So bekommen alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auch privat vorsorgen, Zulagen entsprechend ihrer zusätzlichen Sparleistung. Wie Sie schon richtig erkannt haben, haben auch Ehepartner von Zulageberechtigten Anspruch auf die staatliche Förderung. Sie können ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen, in den pro Jahr dann nur die 154 Euro einfließen. Das bedeutet, Sie bekommen später eine Rente ohne eigene getätigte Beiträge. Diese sogenannte Trittbrettfahrermöglichkeit gilt ebenso für Selbständige, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (wie Ärzte, Anwälte und Architekten), geringfügig Beschäftigte und Studenten.

Worauf Sie bei Abschluss einer Riester Rentenversicherung achten müssen, erfahren Sie hier: Riester-Checkliste

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