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Vor Gericht und auf hoher See - so sagt man - ist man in Gottes Hand.

Dass Recht oft gar nicht billig ist, sieht man spätestens dann, wenn man als Opfer auf der Suche nach Gerechtigkeit ist und Gerichte und Anwälte bemühen muss. Wer nicht auf sein Recht verzichten will, kann das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung minimieren. Doch nicht jedes Beratungsgespräch oder alle Prozesskosten werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Welcher Schutz für Sie der Richtige ist, und was Sie bereits bei Vertragsabschluss beachten sollten, erfahren Sie in der folgenden Tippliste:

Rechtschutzversicherung - Tippliste.pdf



1. Kleines Vertrags-ABC
2. Wer ist versichert?
3. Ausschlüsse
4. Weitere Besonderheiten
5. Policen-Check – Welche Police umfasst welches Rechtsgebiet?


1. Kleines Vertrags-ABC


Anwalt meiner Wahl
Die Wahl eines Rechtsbeistandes sollte dem Versicherungsnehmer freigestellt sein. Der Versicherer kann jedoch einen oder mehrere Anwälte empfehlen.

Deckungssummen
Die Deckungssumme ist die Leistungsobergrenze und sollte bei mindestens 200.000 Euro liegen. Einige Versicherer bieten auch unbegrenzte Deckung an, aber lassen sich diese auch mit entsprechend hohen Beiträgen bezahlen.
Achtung: Im nichteuropäischen Ausland gelten oft niedrigere Deckungssummen (ca. 100.000 Euro) als im europäischen Geltungsbereich. Deshalb sollten Vielreisende auf eine hohe Deckungssumme im Ausland achten.

Erstberatung
Die Versicherungsgesellschaft sollte die Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt übernehmen. Für komplizierte Sachverhalte ist eine persönliche Beratung notwendig. Selbstbeteiligung muss nicht gezahlt werden, wenn der Rechtsschutzfall nach der Erstberatung erledigt ist.

Geltungsbereich
Die Versicherer zahlen für Streitigkeiten in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres (Marokko, Algerien., Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, Syrien, Türkei), auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira. Dieser Schutz gilt jedoch meist nur für eine Dauer von bis zu 6 Wochen. Achten Sie hier insbesondere auch auf eine ausreichend hohe Deckungssumme.
Im Sozialgerichts- und Steuerrechtsschutz ist der Geltungsbereich auf Deutschland beschränkt. Im Beratungsrechtsschutz übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten nur dann, wenn ein in Deutschland zugelassener Anwalt beratend tätig wurde.

Karenzzeit
Die Karenzzeit (d.h. Wartezeit vom Vertragsschluss bis zur Leistungspflicht der Versicherung) des Rechtsschutzversicherers sollte einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überdauern.

Kündigung

Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 2 Wochen vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, bedarf aber keiner Erklärung. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen und Widerrufsbestimmungen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

Selbstbehalt (Selbstbeteiligung)
Hierbei handelt es sich um eine Eingenbeteiligung des Versicherten, der bei Eintritt des Versicherungsfalls einen Teil der Kosten (bis zur Höhe des Selbstbehalts) übernehmen muss. Je höher dieser ausfällt, desto günstiger wird die Rechtsschutzversicherung. In Deutschland variiert dieser zwischen 100 Euro oder 350 Euro. Die Selbstbeteiligung sollte nur einmal je Rechtsschutzfall anfallen. Wenn der Rechtsschutzfall nach der Erstberatung erledigt ist, muss die Selbstbeteiligung nicht gezahlt werden.

Sondertarife
Für Singles, Senioren und Alleinerziehende gibt es oft günstigere Sondertarife mit eingeschränkten Leistungen. Hier lohnt es sich, die Anbieter zu vergleichen.

Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Als Laufzeit empfiehlt sich ein Jahr, da der Versicherungsnehmer dadurch in der Lage ist, flexibel auf bessere Angebote zu reagieren. Bei längeren Vertragslaufzeiten geben die Versicherer oft Rabatte, doch lohnen sich diese Vergünstigungen im Verhältnis zu besseren Angeboten kaum.

Versicherungsombudsmann
Das Versicherungsunternehmen sollte Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. sein. Bei dem Ombudsmann können Sie sich bei Bedarf über die Versicherungsgesellschaft beschweren. Dieser wird dann versuchen den Streit außergerichtlich zu schlichten.


2. Wer ist versichert?

→ Ehepartner und Lebenspartner
Der Ehepartner des Versicherungsnehmers sowie gleichgeschlechtliche Partner, die nach den Lebenspartnergesetz eingetragen sind, sind immer mitversichert.

→ Nichteheliche Lebenspartner
Auch nichteheliche Lebenspartner sind im Versicherungsschutz mit inbegriffen, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben und im Versicherungsschein genannt werden.

→ Kinder
Kinder sind bei vielen Gesellschaften ohne Altersbegrenzung mitversichert. Bei Volljährigen aber, die dauerhaft berufstätig sind, heiraten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, entfällt der Versicherungsschutz.


3. Ausschlüsse

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aus allen Rechtsstreitigkeiten ab. Die Streitigkeit muss einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können - ist dies nicht möglich, wie bei einer Streitigkeit aus dem Schulrecht, besteht kein Rechtsschutz.

Unten stehende Risikoausschlüsse bilden nur einen Überblick der am häufigsten vorkommenden Risikoausschlüsse. Im § 3 ARB werden diese darüber hinaus genauer unterteilt und weitere Ausschlüsse genannt.

Eine Rechtsschutzversicherung greift nicht bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen (hier ist die private Haftpflichtversicherung zuständig), außer wenn diese auf einer Vertragsverletzung beruhen. Auch die aktive Rechtssprechung, außer beim Opferrechtsschutz, ist nicht im Leistungskatalog der Versicherer mit inbegriffen.

Rechtsschutz besteht nicht für Rechtsstreitigkeiten:

Anleger sollten einen Rechtsschutzversicherer wählen, der Kapitalanlegerklagen bzw. Aktionärsklagen nicht ausdrücklich ausschließt. Deshalb prüfen Sie bei Abschluss des Vertrages, ob eine solche Ausschlussklausel vorhanden ist.


4. Weitere Besonderheiten:

1. Opferrechtsschutz sollte in der Privatrechtsschutzversicherung enthalten sein.
2. Verwaltungsgerichtsrechtsschutz (ohne Rechtsschutz in Asyl- und Ausländerverfahren) sollte ebenfalls in der Privatrechtsschutzversicherung enthalten sein.
3. Steuerrechtsschutz und Sozialrechtsschutz sollte bereits im Verwaltungsverfahren bestehen und nicht erst vor Gericht.
4. Streitigkeiten aus weltweiten privaten Internetgeschäften sind im Versicherungsschutz mit inbegriffen.
5. Im Familienrechtsschutz sind volljährige Kinder ohne Altersgrenze bzw. bis zum angegebenen Höchstalter mitversichert.



5. Policen-Check – Welche Police enthält welches Rechtsgebiet?

Achten Sie schon bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie die richtige Police bekommen. Hier haben Sie die Wahl zwischen der Privat-, Berufs-, Verkehrs- und der Mieterrechtsschutzversicherung oder den verschiedensten Kombinationen dieser Policen. Einen Überblick über die Rechtsschutzversicherungen mit den entsprechenden Leistungen bekommen Sie hier:


Die Berufs- und Privatrechtsschutzversicherung

Diese beiden Rechtsschutzversicherungsarten werden von den meisten Versicherern in einer Police angeboten.

Leistung Beispiel
Schadenersatzanforderungen - Verkehrsunfall
- Sturz in einem Supermarkt
- Falschberatung im Aktienkauf
- Schmerzensgeld wegen Beleidigung
Individualarbeitsrecht - Streit wegen einer Kündigung oder wegen einer Versetzung
- falsches Arbeitszeugnis
- noch offene Lohn- oder Gehaltsforderungen
Sozial-Rechtsschutz vor Gericht - Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung, wie Nichtanerkennung der Erwerbsminderungsrente
- falsche Berechnung des Arbeitslosengeldes oder Weigerung der BfA oder LVA Reha-Maßnahmen zu übernehmen
Vertrags- oder Sachenrecht - Schuldverhältnissen
- Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen
- Streitigkeiten mit dem Handy-Provider wegen der Rechnung
Steuerrecht vor dem deutschen Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht - Werbungskosten werden bei der Einkommenssteuererklärung nicht anerkannt
- die Gemeinde erhöht die Kosten für die Abwasserentsorgung
- die Zollbehörden erheben Einfuhrzölle
- Widerspruch gegen einen Steuerbescheid
Disziplinar- und Standesrecht (gelten für Versicherungsnehmer mit standesrechtlichen- oder Disziplinarvorschriften) - zu den Versicherungsnehmern zählen Beamte, Soldaten, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte
- So kann ein Polizeibeamter auch nach einem Vergehen in seiner Freizeit disziplinarrechtlich belangt werden.
- Einem Rechtsanwalt wird nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen.
Strafrechtsschutz - Brandstiftungsvorwurf wegen des Wegwerfens einer Zigarette
- fahrlässige Körperverletzung
- viele Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes und des Waffengesetzes
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz - Kostenübernahme der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren - dies gilt auch für vorsätzlich begangene Tatbestände, wie nächtliche Ruhestörung und der Nichteinhaltung des Tempolimits
Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Kostenübernahme für das erste Beratungsgespräch, wie bei einem Streit über die Erbberechtigung beim Tod der Tante oder eine Rechtsberatung nach Auszug des Partners
Rechtsschutz für Opfer aus Gewaltstraftaten - Übernahme der Anwaltskosten bei einer Nebenklage gegen den Täter
- Rechtsschutz für die aktive Strafverfolgung



Die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Leistung Beispiel
Schadenersatzanforderungen - nach einem Verkehrsunfall
Vertrags- oder Sachenrecht - Streit mit einem Autoverkäufer über Vorschäden des PKWs
- Ausschlüsse: Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer
Steuerrecht vor dem deutschen Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht - Werbungskosten und Versicherungsbeiträge werden nicht vom Finanzamt anerkannt
- Streits wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis
Strafrechtsschutz - nicht vorsätzliches Beschädigen eines anderen Fahrzeugs im Straßenverkehr
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz - Geschwindigkeitsübertretung
- Überfahren einer roten Ampel
- Lärmbelästigung
- Verletzung der Gurtpflicht
- Ausschlüsse: Halte- und Parkverstöße
→ Beim Familientarif ist der Partner mitversichert.

Die Eigentümer- bzw. Mieterrechtsschutzversicherung

Leistung Beispiel
Wohnungs- und Grundstücksrecht - Streit um Mängel und Nebenkosten
- Streit mit den Nachbarn um Grundstücksabstände
Steuerrecht vor dem deutschen Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht - Instandhaltungsrücklagen werden als Werbungskosten nicht anerkannt


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