Ärger mit der Versicherung – Hilfe in Sachen Verbraucherschutz
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Manchmal lassen sie sich nicht vermeiden – Probleme mit der Versicherung. In den häufigsten Fällen handelt es sich dabei um Missverständnisse, die schnell bereinigt werden können. Manchmal ist es jedoch auch etwas ernster. Lassen Sie sich aber keine grauen Haare wachsen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich bei kleinem und größerem Ärger helfen können.
Ärger vermeiden
Ärger mit der Versicherung kann viele Ursachen haben. Der häufigste Grund hierfür sind missverstandene Versicherungsbedingungen. Diese legen fest, wann der Versicherer leistet und wann nicht. Nicht selten ist dieses Regelwerk seitenlang und schlecht verständlich, weshalb Verbraucher diese nicht, nur teilweise oder nicht gewissenhaft lesen und oft auch irrtümlicherweise erwarten, dass sich die Bedingungen der Gesellschaften gleichen. Aber was der eine Versicherer noch ersetzt, kann der andere bereits ablehnen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Verbraucher deshalb alle Verträge und Anhänge gut kennen.
Schreiben an den Versicherer
Ist der Ärger nicht auf ein solches Missverständnis zurückzuführen, sollten Versicherte ihre Probleme dem Versicherer schriftlich mitteilen. Häufig lässt sich durch diese simple Maßnahme bereits eine Einigung erzielen.
Ombudsmann e.V.
Sollte dieser Weg nicht genügen, können Sie sich an den Ombudsmann e.V. wenden. Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle, die für Sie kostenfrei ist. Tragen Sie hier Ihr Anliegen vor und Ihnen wird die Lage vom Ombudsmann erklärt. Sollten Sie eine Entscheidung des Versicherungsunternehmens anzweifeln, prüft der Ombudsmann deren Richtigkeit.
Stichentscheid
Sollte das Problem eine Leistungsverweigerung sein und wurde im Bescheid hierüber darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit eines Stichentscheids besteht, so kann ein Dritter zur Sachlage befragt werden. Dieser Dritte ist in der Regel ein von der Gesellschaft beauftragter Anwalt.
Verbraucherzentrale
Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit, sich an den Verbraucherschutz zu wenden. Die jeweiligen Verbraucherzentralen der Länder bieten auf ihren Seiten Informationen und Beratungsadressen, sowie Angaben zur Telefon- und E-Mail-Beratung.
Bund der Versicherten
Außerdem stellt der Bund der Versicherten die größte unabhängige Verbraucherschutzorganisationen dar. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, zwischen Versicherern und Verbrauchern für Gerechtigkeit zu sorgen. Um sich vom BdV beraten zu lassen, muss man Mitglied sein.
BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet ein weiteres Schlichtungsmedium bei Problemen oder Beschwerden mit Versicherern. Dieser Weg sollte jedoch erst eingeschlagen werden, nachdem der Ombudsmann e.V. konsultiert wurde.
Rechtsweg
Natürlich steht immer auch der Rechtsweg offen. Dieser ist jedoch häufig mit hohen Kosten verbunden, weshalb man immer schauen sollte, ob man sich nicht auch außergerichtlich bspw. über eine Schlichtungsstelle einigen kann.
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Rechtsschutzversicherung privat
Sollte jeder eine Rechtsschutzversicherung haben?
Ich brauche nur Arbeitsrechtsschutz. Kann ich ihn auch allein abschließen?
Wenn ich Rechtsschutz für mehrere Bereiche benötige, brauche ich dann für jedes eine eigene Police?
