Ratgeber Rechtsschutzversicherung

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Informieren Sie sich hier über folgende Themen rund um die Rechtsschutzversicherung:

- Die Rechtsschutzversicherung
- Wann sollte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
- Wann sollte man auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten
- Familienmitglieder mitversichern
- Selbstständige
- Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
- Wartezeiten
- Was Sie wissen sollten

Die Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung deckt niemals alle Rechtsgebiete ab, sondern geht immer nach Sonderfällen. So gibt es unterschiedlichste Rechtsschutzversicherungsprodukte, wie zum Beispiel eine Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutzversicherung oder eine Grundstückseigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherung. So kann man sich sein persönliches Rechtsschutzpaket zusammenstellen, wenn man bestimmte Rechtsgebiete ausschließen kann. Man kann aber auch ein Komplettpaket wählen, welches die meist benötigten Rechtsschutzgebiete umfasst. Wann welche Versicherung leistet, kann man in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nachlesen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hält hier Musterbedingungen parat, welche Ihnen einen Einblick in den Charakter der einzelnen Produkte geben kann (§§ 21ff).

Wann sollte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Wenn man sehr viel mit dem Auto unterwegs ist (Vielfahrer benötigen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung) oder wer Probleme am Arbeitsplatz befürchtet (Arbeitnehmer benötigen für diesen Fall eine Berufsrechtsschutzversicherung).


Wann sollte man auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten?

Verzichten sollte man,

- wenn man knapp bei Kasse ist und
- wenn man noch keine Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, Hausratsversicherung und (wenn Sie ein Haus besitzen) Wohngebäudeversicherung hat.


Familienmitglieder mitversichern

Man kann Familienmitglieder mitversichern. Dabei ist zu beachten, dass die Mitversicherung des Partners bzw. Ehegatten nur dann gewährleistet ist, wenn dieser namentlich mit im Vertrag steht. Kinder sind außerdem nur solange mitversichert, bis sie in das Berufsleben eintreten.

Selbstständige

Selbstständige müssen entweder eine Privatrechtsschutzversicherung für Selbstständige abschließen oder, wenn dies nicht möglich ist, eine Firmen- oder gewerbliche Rechtsschutzversicherung abschließen. Eine reine Privatrechtsschutzversicherung würde im Versicherungsfall die Zahlung verweigern.


Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme sollte mindestens 250.000 Euro betragen. Es ist aber auch möglich, keine Deckungssumme zu vereinbaren. Dann gibt es kein Limit. Dieses „Open-End“ lässt sich die Versicherung aber gut bezahlen. Wenn Sie Ihre Beiträge gering halten möchten, können Sie einen Selbstbehalt (oder Selbstbeteiligung) wählen. Die Kosten kleiner Streitigkeiten übernehmen Sie dann selbst.

Wartezeiten

Beachten Sie die Wartezeiten! Üblich sind Wartezeiten von einem Vierteljahr. Die Wartezeiten sollen die Versicherung vor Personen schützen, die eine Versicherung für einen bevorstehenden Rechtsstreit abschließen wollen und sich danach wieder verabschieden. Nicht davon betroffen ist der Verkehrsrechtsschutz. Das liegt daran, dass nicht vorhersehbar ist, wann der Unfall geschieht. Somit kann dem Versicherten keine Absicht unterstellt werden.


Was Sie wissen sollten

Berufsrechtsschutz im Rentenalter einsparen
Arbeitnehmer können zum Eintritt ins Rentenalter den Berufsrechtsschutz aus ihren Verträgen löschen lassen. Bitte bedenken Sie diesen Schritt, wenn Sie Ihren Partner mitversichert haben und dieser noch Berufstätig ist. In diesem Fall würde sein/ihr Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten auch entfallen.

Ausschlüsse
Bitte erkundigen Sie sich, wann Ihre Versicherung nicht leistet. Das kann z.B. bei Familien- und Erbrechtsauseinandersetzungen, Abwehr von Schadenersatzforderungen (dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig), Streitigkeiten rund um den Hausbau (Baufinanzierung, Grundstückskauf und -verkauf), Streit vor dem Verfassungsgericht oder internationalen Gerichten, bei Spekulationen, Wetten und (Glücks-)Spiel sein.

Geltungsbereich
Prüfen Sie, wie weit Ihr Versicherungsschutz greift. Manche Angebote schützen nur innerhalb Europas, andere umfassen weltweiten Schutz. Ist dies der Fall, erkundigen Sie sich wie lange der Aufenthalt dann maximal sein darf und in welcher Höhe Sie versichert sind. Oft ist der Auslandsschutz nur abgespeckte Variante. Die Versicherungssumme sollte jedoch nicht niedriger als 25.000 Euro liegen.

Kautionen
Wenn für ein versichertes Mitglied eine Kautionssumme gezahlt werden muss, kann diese 50.000 bis 100.000 Euro umfassen, aber sollte nicht geringer ausfallen. Der Auslandsschutz sollte genauso hoch liegen. Bußgelder werden nicht beglichen.

Wie stehen die Chancen?
Versicherungen prüfen immer erst, wie groß die Chancen sind, den Streit zu gewinnen und außerdem, ob sich der Versicherte schuldhaft verhalten hat. Davon machen sie abhängig, ob sie mitmachen oder nicht.

Was tun bei Verweigerung?
Die Gesellschaft kann aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten in der Streitsache oder wegen Unterstellung der Mutwilligkeit die Leistung verweigern. Wenn sie also nicht leisten will, weil sie glaubt zu verlieren oder der Meinung ist, sie könnten es absichtlich zum Streit haben kommen lassen, dann haben Sie diese Möglichkeiten:
1.Stichentscheid: Bei Uneinigkeit zwischen Ihnen und der Gesellschaft in oben genannter Problematik, kann mittels Stichentscheid eine Befragung eines Dritten (von der Gesellschaft beauftragter Anwalt) zur Sachlage erfolgen. Dabei muss der Versicherer in seiner Ablehnung allerdings auf diese Möglichkeit hingewiesen haben. Die Kosten hierfür trägt die Gesellschaft.
2.Ombudsmann: Wenn der Versicherer Mitglied im Ombudsmann e.V. (eine Schlichtungsstelle) ist, prüft dieser, ob die Entscheidung des Versicherungsunternehmens, deren Richtigkeit vom Versicherten bezweifelt wird, rechtmäßig oder falsch war. Auch diese Institution kann im Hinblick auf Streitigkeiten wegen Leistungsverweigerungen sehr sinnvoll sein.
3.Deckungsklage: Sie haben ferner die Möglichkeit Deckungsklage einzureichen, wenn die Entscheidung aus dem Stichentscheid für Sie negativ ist. Dies muss jedoch innerhalb von 6 Monaten erfolgt sein.

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