Rechtsstreits: Anfragen bei Rechtsschutz-Versicherer nehmen zu

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Die Rechtsschutz-Versicherer laufen den Rechtsanwälten zunehmend den Rang ab. Immer mehr Verbraucher suchen zunächst bei ihrer Rechtsschutz-Versicherung Rat.

Die Bemühungen der Rechtsschutzversicherer trägt offensichtlich Früchte. Seit dem vergangenen Jahr hat der GDV neue Musterbedingungen, die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), eingeführt. Die Mehrzahl der Versicherer hält sich tatsächlich daran. So wurden besonders der in die Kritik geratene §17 überarbeitet und weißt nun Beispiele auf, an denen sich die Versicherten orientieren können. Außerdem weisen die Versicherer vermehrt auf die eigenen Leistungen hin, indem sie den Versicherten einen Anwalt empfehlen oder eine telefonische Erstberatung anbieten. Dies wird in den meisten Fällen wahrgenommen und führt zu einer deutlich besseren Kundenzufriedenheit. Der Erfolg der Bemühungen um Verbesserung und mehr Transparenz zeigt sich darin, dass die Meldungen direkt bei den Rechtsanwälten abgenommen und bei den Versicherern deutlich zugenommen haben. Haben noch 2008 39 Prozent der Versicherten zuerst bei einem Rechtsanwalt um Hilfe gesucht, waren es 2010 nur noch 35 Prozent.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits wie Gerichts-, Anwaltskosten. Dabei kann der Versicherte den Leistungsumfang jeweils individuell bestimmen.

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