Gerichtskosten: Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht immer

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Rechtsstreitigkeiten können oft sehr teuer werden und der Gang vor Gericht lohnt nicht immer. Besonders, wenn die Rechtsschutzversicherung die Übernahme ablehnt, sollte man vorher die Kosten über einen Prozesskostenrechner abwägen.

Viele Sparer, die zu Zeiten der Wirtschaftkrise ihr Geld verloren haben, klagen nun, um eventuell noch einen kleinen Rest davon wiederzusehen. Doch Prozesskosten sind teuer und ob sich der Gang vor Gericht auch wirklich lohnt, sollte im Vorhinein durchkalkuliert werden. Wer sich nun denkt, na ja Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling wird schon zahlen, der kann sich hier derbe täuschen. Diese decken längst nicht alles ab, insbesondere der Rechtsbeistand bei Verlusten aus Spekulativen Anlagen schließen die meisten Versicherer aus. Ebenfalls sind oft Scheidungs-, Erb- und Baurechtsstreitigkeiten nicht im Leistungsspektrum enthalten. Deswegen sollte man, bevor man einen Rechtsstreit vom Zaun bricht, vorher mit seiner Versicherung klären, für welche Kosten diese aufkommen würde. Vorsicht ist geboten, wenn erst nach Beginn des Streits eine Police abgeschlossen wurde-diese übernimmt ebenfalls keine Kosten aus diesem Streit.
Um einen Streitfall trotzdem vor Gericht zu bringen, kann sich der Gang zum Prozesskostenfinanzierer lohnen. Diese finanzieren Rechtsstreitigkeiten bei Beteiligung am Erfolg. Prozesskostenfinanzierer übernehmen aber auch längst nicht alle Streitigkeiten. Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen oder vom Gegner keine finanzielle Entschädigung zu erwarten ist, dann lehnen auch sie die Finanzierung ab. Eine letzte Möglichkeit, um doch noch sein Recht zugesprochen zu bekommen, bestehen in Prozesskostenrechnern. Diese helfen einem das finanzielle Risiko besser zu kalkulieren und im Vorhinein zu klären, ob sich der Gang vor Gericht lohnt. Allerdings sind sie meist ungenau und eignen sich vor allem für einfache Fälle. So werden Kosten für Sachverständigengutachten und für die Vorladung von Zeugen hier oft nicht einkalkuliert.

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