Neue Bedingungen: Rechtsschutzversicherung wird transparenter

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Vor ungefähr einer Woche hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung herausgebracht.

Seit dem 2. Juli 2010 gibt es neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, herausgebracht durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Diese Regelungen sind nicht verbindlich, sondern freiwilliger Natur aber der GDV legt seinen Mitgliedern ans Herz diese zu befolgen.

Ob dies eine Reaktion auf die kürzlich ausgesprochene Verwarnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg ist, ist nicht bekannt, doch hat insbesondere der Paragraf 17 eine Umgestaltung erfahren. In diesem ging es darum, dass der Versicherte die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich halten muss. Diese Aussage ist zu uneindeutig und kann klare Nachteile für die Versicherten beinhalten. Die Neuregelung enthält jetzt konkrete Beispiele, was genau darunter zu verstehen ist, um dem Versicherten seine Pflichten so deutlich wie möglich zu machen. Zudem wird darin dem Versicherten empfohlen, dass er sich zuerst an seine Versicherung wenden soll, um zu erfahren, welche Kosten sie denn wirklich übernimmt.

Mehr über die Novellierung der Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) erfahren Sie hier.

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