Abmahnung von Rechtsschutz-Versicherer durch Verbraucherzentrale

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Die Verbraucherzentrale in Hamburg hat 17 Anbieter von Rechtsschutzversicherungen abgemahnt, da diese uneindeutige Klauseln in ihren Policen verwenden. Dies führt zu einer Benachteiligung der Kunden und kann ihren Versicherungsschutz gefährden.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg hat 17 Anbieter von Rechtsschutzversicherungen, wegen uneindeutigen Vertragsbedingungen, abgemahnt. Diese benachteiligen die Kunden in der Weise, dass diese im schlimmsten Fall keinen Versicherungsschutz mehr genießen. Steht zum Beispiel in der Klausel, dass Versicherte „alles zu vermeiden [haben] was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“ ist dies so uneindeutig, dass der Kunde nicht genau erkennen kann, was zu seinen Pflichten zählt. So könnte der Versicherer hier die Leistung schon verweigern, wenn der Versicherte außergerichtliche Klärung sucht. Bis Mitte diesen Monats haben die betroffenen Versicherungsunternehmen Zeit Unterlassungserklärungen abzugeben, ansonsten wird die Verbraucherzentrale gerichtliche Schritte in die Wege leiten. Vor Gericht hätten sie durchaus sehr gute Chancen zu gewinnen, da der BGH bereits im letzten Jahr bei einem Fall erklärt hat, dass die Klausel gegen das Transparenzgebot zu Benachteiligung der Kunden führt und damit unwirksam ist.

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