Beschwerdequote bei der Rechtsschutzversicherung besonders hoch

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Die BaFin gibt jährlich eine Beschwerdestatistik über alle Versicherungszweige heraus. Dabei schnitt die Rechtsschutzversicherung im letzten Jahr besonders schlecht ab. Allerdings werden keine Gründe für die Beschwerden genannt.

Eine Rechtsschutzversicherung ist aus den heutigen Policen-Portfolio nicht mehr rauszudenken. Seitdem die Menschen auf einem immer engeren Raum zusammen- oder nebeneinander her leben, gib es auch immer mehr Gründe sich zu streiten. Wer sich nicht einigen kann, sieht oft das Gericht als letzten Ausweg. Ob dies immer Sinn macht, darf angezweifelt werden. Um sich nicht in zu hohe Unkosten zu stürzen haben deswegen die Meisten eine Rechtsschutzversicherung. Doch diese zahlt nicht bei jedem Rechtsstreit. Wenn ein Gewinn nicht in Sicht ist, wird eine Übernahme der Kosten meist ausgeschlossen. Nun gilt die Rechtsschutzversicherung als Versicherung mit den meisten Beschwerden im Jahr 2009. Da diese Erkenntnis einer Statistik der BaFin entnommen ist, muss dazu angemerkt werden, dass diese keine Beschwerdegründe mit angibt. So kann wohl die Tatsache, dass nicht alle Fälle übernommen werden, ein Grund für zahlreiche Beschwerden sein. So kommen auf 100.000 versicherte Risiken knapp 6 Beschwerden. Dabei ist jedoch erstaunlich welche Fälle Aussicht auf Gewinn vor Gericht haben. So kann zum Beispiel ein betrunkener Autofahrer einen Sieg für sich verbuchen, wenn ihm nicht nachzuweisen ist ob er auch schuldfähig war zum Zeitpunkt des Vergehens. War der Promillewert so hoch, dass er unzurechnungsfähig war, bedeutet dies auch eine verminderte Schuldfähigkeit. So kann ein vorher ausgesprochene Fahrverbot wieder aufgehoben werden.

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