Leistungspaket vieler Rechtsschutz-Versicherer enthält Mediation

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Seit kurzer Zeit haben immer mehr Rechtsschutz-Versicherer ihre Leistungsangebote um die der Mediation aufgestockt. Diese Vermittlungsversuche bei Streitigkeiten außerhalb des Gerichts sind nicht nur zeitsparend, sie haben auch zu 80 Prozent Erfolg.

Ein Rechtsstreit muss nicht immer gleich vor Gericht landen. Besonders dann, wenn man mit der streitenden Partei noch längerfristig auskommen muss. Das trifft insbesondere auf Mietrechts- oder Nachbarrechtsstreitigkeiten zu. Aber auch mit dem Arbeitgeber möchte man es sich ja nicht, aufgrund offener Gehaltsforderungen oder unbezahlten Überstunden, verscherzen. In solchen Fällen kann auch schon eine Mediation helfen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, bei dem mit Hilfe eines Vermittlers (Mediator) versucht wird, die Streitigkeiten auch außerhalb des Gerichtes beizulegen. Dieser ist zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet und sorgt für die Abwicklung. Das Ergebnis ist dabei offen. Das bedeutet auch, dass die Vermittlung schief gehen kann. Aber auch Uneinsichtigkeit beziehungsweise Ablehnung des Verfahrens einer Partei kann den Versuch vorzeitig zum Scheitern verurteilen.
Begrüßenswert ist, dass immer mehr Rechtsschutzversicherer diese Mehrleistung in ihre Verträge mit aufnehmen und damit einen Streit nicht nur zu Gunsten einer Partei entscheiden wollen, sondern dabei auch auf die Wiederherstellung des Friedens bedacht sind. Auch zeitlich betrachtet bietet diese Form der Streitschlichtung Vorteile, da sie in viel kürzerer Zeit abgewickelt werden kann. Wer trotz Mediation keine Einigung erreicht, kann dann auch immer noch den Weg übers Gericht nehmen.

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