Mit privater Rechtsschutzversicherung die eigene Existenz sichern

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Wer auf eigene Rechnung arbeitet, trägt auch ein unternehmerisches Risiko. Zu den größten Gefahren eines kleinen oder mittelständischen Betriebes behört der klassische Zahlungsausfall. Oftmals kann dann nur eine gute Rechtsschutzversicherung weiter helfen.

Kommen Schuldnern ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nach, enden Auseinandersetzungen oft vor dem Richtertisch. Gerade wenn einem kleinen Betrieb von mehreren Kunden die Zahlung verweigert wird, oder ein Großkunde nicht zahlt, droht vielfach eine Firmenpleite.
Betrachtet man die Insolvenzen in den vergangenen zwei Jahren, ist die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners meist die Ursache für eine Insolvenz. Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Zahl von Zahlungsausfällen ansteigen lassen und auch im laufenden Jahr rechnen Experten mit einem enormen Anstieg an Firmenpleiten. Leider haben viele Firmen, insbesondere Kleinunternehmen keinen entsprechenden Versicherungsschutz vereinbart, um das Risiko eines Zahlungsausfalls abfedern zu können.
Ein großer Münchner Versicherer hat sich auf diesen Kundenkreis eingestellt und bietet eine Kombination aus Forderungsausfall-Versicherung und Inkassodienstleistung an. Selbstständige wie auch Freiberufler können sich gegen ausgefallene Forderungen mit einer so genannten Existenz- Rechtsschutzversicherung absichern. Mit diesem besonderen Rechtsschutz sichert sich der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, dass die Versicherung als Inkassounternehmen ab einem Betrag von 100 Euro auftritt, gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden und auch die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung bezahlt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Firmeninhaber abschätzen muss, ob ausstehende Zahlungen den Betrieb wirklich gefährden. Lebt ein Kleinunternehmen von vielen Einzelkunden, lohnt sich der Schutz kaum, weil es eher unwahrscheinlich ist, dass alle Kunden zeitgleich nicht ihren Verpflichtungen nachkommen. Interessant wird eine solche Rechtsschutzversicherung immer dann, wenn die „geplatzte“ Zahlung eines Großkunden die Existenz einer Firma bedrohen kann.

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