Rechtsschutzverträge punkten nicht alle mit guten Noten
100% kostenlos
Nach Einschätzung der Stiftung Warentest bieten die meisten Rechtsschutzversicherungen ihren Versicherungsnehmern lediglich mittelmäßige Bedingungen. So konnte keine mit der Note „sehr gut“ beurteilt werden und nur 7 von 46 Angeboten wurden kürzlich mit „gut“ bewertet.
Doch eines ist den meisten Anbietern gemein: sie sind durchweg teurer geworden, wobei sich das Leistungsspektrum kaum erhöht hat. Schließlich bietet keine Rechtsschutzpolice einen Rundumschutz, denn betrachtet man rechtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf Unterhalts- oder Scheidungsprozesse, übernimmt kaum jemand die Kosten dafür. Erhebliche Einschränkungen gelten auch beim Miet- oder Verkehrsrecht.
Anders sieht es beim Arbeitsrecht aus. Hier wird in der Regel ein lückenloser Schutz geboten, wenn es vor den Richtertisch geht. Wenn es zu einem Streit mit dem Chef geht, erweist sich ein Rechtsschutzversicherungsvertrag meist als sinnvoll, denn hier entstehen die meisten Probleme und treffen viele Zeitgenossen.
Muss ein Betroffener ohne vorher einen entsprechenden Schutz vereinbart zu haben vor Gericht, wird es für ihm meist finanziell eng. Grundsätzlich gilt für Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht, dass jede Partei in der ersten Instanz für seine Kosten selber aufkommen muss. In allen anderen Bereichen wird der Unterlegene zur Kasse gebeten. Doch bevor ein so genanntes Rechtsschutzpaket für mehrere Gebiete abgeschlossen wird, sollte zunächst der individuelle Bedarf überprüft werden. Vielfach kann eine einzelne Police schon weiter helfen.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Rechtsschutzversicherung privat > News > per E-Mail abonnieren:
Rechtsschutzversicherung privat
Sollte jeder eine Rechtsschutzversicherung haben?
Ich brauche nur Arbeitsrechtsschutz. Kann ich ihn auch allein abschließen?
Wenn ich Rechtsschutz für mehrere Bereiche benötige, brauche ich dann für jedes eine eigene Police?
