Rechtsschutzversicherung hilft auch bei Auseinandersetzungen im Ausland
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Wer mit seinem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, sichert sich nicht nur ein gewaltiges Stück Unabhängigkeit insbesondere in den Ferien am Urlaubsort, sondern begibt sich leider auch auf unsicheren Boden, wenn es zu einem Unfall kommt. Selbst wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt, sind meist Auseinandersetzungen vorprogrammiert und besonders heikel wird es dann im Ausland.
Eine Schadenabwicklung gestaltet sich dann nicht immer so leicht, wie es sich der Fahrzeughalter vorstellt. Zwar hat man daran gearbeitet, eine Schadenregulierung innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen, weil die Ansprüche in Deutschland geltend gemacht werden können, doch gilt wie eh und je das Recht des Schadensortes. Dieses weicht in der Regel vom geltenden deutschen Recht ab.
In solchen Fällen ist es wichtig, den Regulierungsbeauftragten benennen zu können, doch die Realität sieht anders aus. Kommt es im Ausland zu einem Schaden, kann man nicht davon ausgehen, dass der ausländische Unfallgegner den Beauftragten seiner Versicherung benennen kann, der für deutsche „Fälle“ zuständig ist. Vielfach bleibt der Ärger an am dem Geschädigten selber hängen.
Die Rechtsschutzversicherung rät daher, sich an den Zentralnotruf der Autoversicherer zu wenden. In der Regel hat der Regulierungsbeauftragte volle drei Monate Zeit, den entstandenen Schaden zu beheben. Doch in Fällen, in denen die Haftungsfrage nicht eindeutig geklärt wurde, muss innerhalb dieser Zeitspanne eine fundierte und begründete Ablehnung vorliegen. Ist der Geschädigte damit nicht einverstanden, führt meist kein Weg an einer rechtlichen Auseinandersetzung vorbei und der Zeitpunkt ist gekommen, einen Anwalt einzuschalten.
Doch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden nicht in allen EU- Staaten von der gegnerischen KFZ- Haftpflichtversicherung erstattet. Ausgenommen hiervon sind nur Deutschland und Österreich. Wer nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben möchte, kommt um den Schutz einer Rechtsschutzversicherung nicht herum.
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Rechtsschutzversicherung privat
Sollte jeder eine Rechtsschutzversicherung haben?
Ich brauche nur Arbeitsrechtsschutz. Kann ich ihn auch allein abschließen?
Wenn ich Rechtsschutz für mehrere Bereiche benötige, brauche ich dann für jedes eine eigene Police?
