Rechtsschutzversicherung hilft auch bei Auseinandersetzungen im Ausland

Jetzt günstigen Anbieter finden
100% kostenlos

Wer mit seinem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, sichert sich nicht nur ein gewaltiges Stück Unabhängigkeit insbesondere in den Ferien am Urlaubsort, sondern begibt sich leider auch auf unsicheren Boden, wenn es zu einem Unfall kommt. Selbst wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt, sind meist Auseinandersetzungen vorprogrammiert und besonders heikel wird es dann im Ausland.

Eine Schadenabwicklung gestaltet sich dann nicht immer so leicht, wie es sich der Fahrzeughalter vorstellt. Zwar hat man daran gearbeitet, eine Schadenregulierung innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen, weil die Ansprüche in Deutschland geltend gemacht werden können, doch gilt wie eh und je das Recht des Schadensortes. Dieses weicht in der Regel vom geltenden deutschen Recht ab.
In solchen Fällen ist es wichtig, den Regulierungsbeauftragten benennen zu können, doch die Realität sieht anders aus. Kommt es im Ausland zu einem Schaden, kann man nicht davon ausgehen, dass der ausländische Unfallgegner den Beauftragten seiner Versicherung benennen kann, der für deutsche „Fälle“ zuständig ist. Vielfach bleibt der Ärger an am dem Geschädigten selber hängen.
Die Rechtsschutzversicherung rät daher, sich an den Zentralnotruf der Autoversicherer zu wenden. In der Regel hat der Regulierungsbeauftragte volle drei Monate Zeit, den entstandenen Schaden zu beheben. Doch in Fällen, in denen die Haftungsfrage nicht eindeutig geklärt wurde, muss innerhalb dieser Zeitspanne eine fundierte und begründete Ablehnung vorliegen. Ist der Geschädigte damit nicht einverstanden, führt meist kein Weg an einer rechtlichen Auseinandersetzung vorbei und der Zeitpunkt ist gekommen, einen Anwalt einzuschalten.
Doch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden nicht in allen EU- Staaten von der gegnerischen KFZ- Haftpflichtversicherung erstattet. Ausgenommen hiervon sind nur Deutschland und Österreich. Wer nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben möchte, kommt um den Schutz einer Rechtsschutzversicherung nicht herum.

  • Currently 0/5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung: 0/5 (0 Stimmen)

Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben

Beiträge aus der Kategorie Rechtsschutzversicherung privat > News > per E-Mail abonnieren:

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich vom Experten an:
Rechtsschutzversicherung privat

Ach so?!

Wichtige Dinge, einfach erklärt.

Ach so?! Schleichwerbung für Versicherung im Fernsehen?

Ach so?! Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-Kosten nicht

Ach so?! Spionage der Versicherung über Twitter!!

mehr

Welt der Versicherungen

Interessantes das Sie schon immer wissen wollten.

Gewerbeversicherungen: Kostenfaktor oder Kapitalschutz?

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wird geahndet

Das Provisionsabgabeverbot ist gekippt: Vor- und Nachteile

mehr

Tools & Rechner

Versicherungen einfach online vergleichen:
Privathaftpflicht Rechtsschutz
Wohngebäude Hausrat
Unfall Risikoleben
Haus & Grund Bauleistungen
Tierhalter Öltank
Support-AnfrageSitemap Impressum Pressebereich Partnerprogramm Ihre News hier!
Mehr Informationen über die Baufinanzierung finden Sie hier.

Kostenloser Online Versicherungsvergleich für Versicherungen

© 2003-2011 finance-store.de - Ein Produkt der finads GmbH