Rechtsschutzversicherung privat muss schnell reagieren

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Wer eine private Rechtsschutzversicherung vereinbart hat, wünscht sich im Schadensfall eine zügige Abwicklung. Doch nicht immer kommen die Versicherer ihren Verpflichtungen nach und informieren ihren Kunden zeitnah über die Deckungsabsichten im Falle eines Rechtsstreits.

So hatte ein Kläger, der seinen Mietverpflichtungen nicht nachgekommen war, rechtzeitig seine Rechtsschutzversicherung informiert, die sich auf Mietrechtsschutz verlegt hat. Jedoch bekam der Kläger erst nach etlichen Wochen von seiner Versicherung einen Bescheid, der darüber hinaus auch noch negativ ausfiel. Die Rechtsschutzversicherung verweigerte, in Leistung zu treten, weil keine großen Chancen auf Erfolg im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestehen würden
der Versicherte zeigte sich damit nicht einverstanden und zwang die Versicherung zur Leistungsübernahme. Das Gericht musste der Klage es Versicherten Recht geben, weil eine Versicherung ihrem Kunden unmittelbar nach der Darstellung eines konkreten Falles mitteilen muss, ob eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt werden kann. Werden Leistungen verweigert, ist eine Rechtsschutzversicherung verpflichtet, dem Versicherten auf seine Rechte hinzuweisen. Geschieht dies nicht, muss der Versicherer zahlen, auch im Grunde keine Versicherungsschutz besteht. Meldet ein Versicherter einen Schaden nicht unverzüglich seiner Versicherung, läuft er Gefahr, seinen Schutz zu verlieren. Ebenso unverzüglich muss eine Versicherung reagieren, wenn sie nicht in Leistung treten will.

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