Betriebsbedingte Kündigung- umfassende Rechtsschutzversicherung kann helfen

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Geht es um juristische Auseinandersetzungen hinsichtlich des Arbeitsrechts, wissen leider die wenigsten Zeitgenossen, dass beide Parteien vor einem Arbeitsgericht anteilig an den Kosten beteiligt sind, sofern sich der Rechtsstreit noch in der ersten Instanz befindet. Dies greift auch in Unabhängigkeit von dem Gerichtsurteil. Konkret bedeutet dies: gezahlt werden muss in jedem Fall.

Wer aber Recht hat und dieses auch bekommen will, sollte sich als Arbeitnehmer rechtzeitig mit einer Rechtsschutzversicherung absichern. Schließlich kann niemand vorhersagen, ob man nicht auch selber vor dem Richtertisch enden kann, weil es zu Streitigkeiten während des Arbeitsverhältnisses kommt.
Kündigungsschutzklagen häufen sich und zu einer bedeutungsvollen Entscheidung ist der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage wegen einer betriebsbedingten Kündigung gekommen. Bereits die Androhung einer Kündigung kann den Anspruch aus einer Rechtsschutzversicherung begründen.
Doch sind es in der Regel die versicherungsspezifischen Vertragsbedingungen die regeln, welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung letztendlich übernehmen muss.
So muss zunächst bei der Androhung einer betriebsbedingten Kündigung geprüft werden, ob es sich dabei um einen Versicherungsfall handelt. Grundsätzlich stellt bereits eine Androhung auf Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses einen Versicherungsfall im klassischen Sinne dar, weil diese allein schon einen Eingriff in die Rechtsposition darstellt.
Somit reicht es aus, dass allein das Androhen einer betriebsbedingten Kündigung für den Schutz einer Rechtsschutzversicherung ausreicht, um in Leistung zu treten. Das Versicherungsunternehmen muss somit die Kosten für den Rechtsvertreter übernehmen.
Der Verlust des Arbeitsplatzes hat immer finanzielle Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer und umso wichtiger ist es, im frühen Stadium einen Fachmann an seine Seite zu holen. Eine Rechtsschutzversicherung sichert entsprechend ab und tritt im Ernstfall auch für Beratungskosten ein, wenn eine Kündigung angedroht wird.

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