Rechtsschutzversicherung- auf die Bedingungen kommt es an!

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Eine Versicherung taugt nur so viel, wie sie auch bereit ist, im Schadensfall in Leistung zu treten. Dieses Kriterium gilt für alle Versicherungsarten und somit auch für die Rechtsschutzversicherung.

Doch wer eine Police in der Schublade hat, kann nicht uneingeschränkt davon ausgehen, dass der Versicherer in jedem Falle zahlt. Insbesondere bei dieser Versicherungsform muss man differenzieren.
Von vornherein ausgeschlossen vom Schutz sind Auseinandersetzungen mit mitversicherten Personen oder der eigenen Versicherungsgesellschaft. Vorsätzlich begangene Straftaten, spekulative Geschäfte, Wett- und Spielverträge wie auch das Bau- und Gesellschaftsrecht fallen nicht unter den Schutz einer Rechtsschutzversicherung.
Wer einen Vertrag abschließen will, sollte gezielt nachfragen und auch das Kriterium Wartezeit ist längst nicht jedem Antragsteller bekannt.
Schließlich sehen die meisten Rechtsschutzversicherungen eine solche Klausel in ihren Vertragsbedingungen vor, die schnell "übersehen" werden. Konkret bedeutet dies, dass nicht sofort nach dem Abschluss eines Vertrags bezahlt wird; Versicherungen wollen sich auf diese Weise vor denjenigen schützen, die bereits mit anderen Menschen Auseinandersetzungen haben.
Ausgenommen von dieser Bedingung sind unter anderem die Straf- Rechtsschutz, die Schadenersatz- Rechtsschutz wie auch der Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht.
Dennoch kann es auch hierbei zu Unschlüssigkeiten kommen, denn keine Chance auf eine Kostenübernahme hat der Versicherungsnehmer, dessen Fall kaum eine Aussicht auf Erfolg hat.

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