Mit dem eigenen Wagen ins Ausland reisen?

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Wer seinen Urlaub unabhängig und flexibel gestalten will, nimmt gern den eigenen Wagen mit. Dann sollte in jedem Fall die grüne Versicherungskarte des Autoversicherers dabei sein. Zwar ist dieser kostenlose Versicherungsnachweis nicht mehr überall zwingend erforderlich, doch wenn sich ein Unfall ereignet, kann diese vielfach weiter helfen.

Wer den Schutz aber auf freiwilliger Basis erweitern will, kann eine Auslandsschadenschutzpolice abschließen. Diese hilft oft weiter, wenn der Fahrer ohne eigenes Dazutun im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.
Die Versicherung des Verursachers muss zwar für den Schaden zahlen, doch dann sind meist Verluste damit verbunden, denn ausländische Versicherer zahlen meist weniger als bundesdeutsche. Besitzt man eine private Auslandsschadenschutzpolice, wird die Regulierung so gehandhabt, als sei der Verursacher bei einem deutschen Anbieter abgesichert.
Doch bevor man den Vertrag unterschreibt, sollte man sich mit den einzelnen Bedingungen vertraut machen, denn nicht alle Versicherungen übernehmen Schäden in allen europäischen Ländern. Von ebenso großer Bedeutung ist auch die Beantwortung der Frage nach dem Kaskoschutz. So sollte man bei der Versicherung nachfragen, ob dieser auch im gewählten Reiseland seine Gültigkeit behält. Einige Tarife sehen hierbei Einschränkungen vor, die beachtet werden müssen.
Dagegen ist ein extra Reiserechtsschutz nicht unbedingt notwendig, wenn es nach einem Unfall im Ausland zu Auseinandersetzungen kommt. Die Verkehrsrechtschutzversicherung tritt dann für seinen Kunden ein und übernimmt Anwalts- wie auch Gerichtskosten.

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