Wie viele Fahrzeuge kann ich mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung absichern?

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Zunächst muss zwischen separater und Familien-Verkehrsrechtsschutzversicherung unterschieden werden. Bei der separaten Versicherung ist praktisch das Fahrzeug geschützt, bei der Familienversicherung die Familie. So muss im Falle der separaten Absicherung ein Fahrzeug in die Police eingetragen werden, wobei egal ist, ob das Fahrzeug auch auf den Fahrer zugelassen ist. Bei der Familienversicherung ist es unerheblich, wer mit welchem Auto fährt, solange das Fahrzeug auf ein versichertes Familienmitglied zugelassen ist und der Fahrer (Mit-)Versicherter ist.

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