Muss ich bei einem Anbieterwechsel auch die Wartezeit einhalten?
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Wenn Sie den Wechsel so vollziehen, dass der Versicherungsschutz nahtlos anknüpft, muss keine Wartezeit eingehalten werden. Setzt die Versicherung beim neuen Anbieter allerdings erst etwas später ein, ist der Versicherungsschutz unterbrochen und eine erneute Wartezeit setzt ein.
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Rechtsschutzversicherung privat
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