Wie kann ich mich gegen die Entscheidung meines Rechtsschutzversicherers wehren?

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Da die Rechtsschutzversicherung nur greift, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht und sie nicht davon ausgeht, dass Sie den Schaden heraufbeschworen haben, haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung des Versicherers auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und Widerspruch hiergegen einzulegen. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sind einerseits die Konsultation des Ombudsmanns, der Stichentscheid bzw. die Deckungsklage.

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