Ach so?! Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-Kosten nicht

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Die Rechtschutzversicherung kann die Übernahme der Kosten für einen Anwalt ablehnen.

Autor: jens-h
Datum: 13.08. 2010

Am 01.06.2010 wurde mein 11 Monate altes Fahrzeug (Golf 6) vorsätzlich von zwei jungen Leuten angezündet. Da ich bisher noch nie einen Versicherungsschaden hatte, wurde mir geraten einen Anwalt zu konsultieren. Oh super, ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die übernehmen wohl die Kosten für den Anwalt.
Ich bei der Hotline angerufen und zu dem Anwalt, der mir telefonisch empfohlen wurde, da die Anwälte der Telefon-Hotline das via Telefon nicht klären können.
Kostenübernahme gesichert?
Falsch - keine Kostenübernahme, da die Versicherung sich ja nicht schriftlich weigert.

Nach über zwei Monaten bekomme ich ein schriftliches Ergebnis meiner Versicherung, 10.000 für die Bank, 1.750 für mich und der Rest bis 19.000 (da ich eine Neuwagenregelung in der Versicherung hatte - 1.Hand, nicht älter als 18 Monate und unter 100.000 km) - weg!

Dann wieder bei der Telefon-Hotline der Rechtsschutzversicherung angerufen und wieder zu dem gleichen Anwalt überwiesen.
Aber die Hauptstelle will den Anwalt nicht bezahlen.

Super, man braucht wirklich eine Rechtsschutzversicherung, denn die Kosten sind jetzt weit über 1000,- Euro für ein paar blöde Briefe.
Am Ende Neuwagen weg und das Geld von der Kfz.-Versicherung geht an den Anwalt.

Danke liebe Rechtsschutzversicherung



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