Ach so?! Rechtsschutzversicherung weigert sich Anwaltskosten zu übernehmen.

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Das optimale Versicherungsportfolio kann oft bösen Überraschungen vorbeugen. Um richtig abgesichert zu sein bedarf es einer genauen Analyse der individuellen Situation – so auch bei der Rechtschutzversicherung.

Autor: die Rechtlose
Datum: 22.07. 2009

Schön, dass ich hier mal Dampf ablassen kann. Da zahle ich nun schon seit Jahren fleißig meine Rechtsschutzversicherungsbeiträge und kaum möchte ich diese in Anspruch nehmen – aus die Maus... Angeblich ist der Fall nicht zu meinen Gunsten lösbar und würde nur Kosten verursachen aber keinen Nutzen stiften. Ich hab aber Recht und möchte auch Recht zugesprochen bekommen.


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Anmerkung der Redaktion:

Ihre Unmut ist durchaus verständlich. Gern geben wir Ihnen Verhaltenstipps zur Versicherung. Da wir keine Juristen sind und die konkrete Situation nicht kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht sagen ob die Leistungsverweigerung Ihrer Versicherung rechtens ist oder nicht.
Es gibt durchaus Handlungen bzw. Fälle, bei denen der Rechtsschutzversicherer die Übernahme der Kosten verweigern kann. Dazu zählen vorsätzliche Handlungen, aktive Rechtsprechung, Bau- und Familienangelegenheiten. Aber auch Fälle bei dem der Ausgang zugunsten des Versicherten nicht absehbar ist, wie offenbar in Ihrem Fall, werden abgelehnt. Einen umfassenden Überblick finden Sie auch unter unserer Tippliste.
Wenn Sie aber durchaus Erfolg für Ihren Rechtsstreit sehen, können Sie sich beim Ombudsmann über Ihre Versicherungsgesellschaft beschweren. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Versicherer Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. ist. Dabei handelt es sich um eine kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für Verbraucher.

→ Sie hatten auch schon mal ein Ach so?!-Erlebnis und möchten es mit anderen teilen? Dann lassen Sie es uns wissen!
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