Schützt diese Versicherung bei Fehlern am eigenen Produkt?
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Nein. Wenn das Produkt an sich fehlerhaft ist, leistet die Versicherung nicht. Stellen Sie sich vor, jedes Unternehmen, das ein mangelhaftes Produkt herstellt, könnte Leistungen von der Versicherung hierfür beziehen. Das wäre weder gerecht, noch interessant für die Versicherungsbranche.
Aus dem Vertragsrecht ergibt sich ein sogenannter Erfüllungsanspruch. Beide Vertragspartner haben den Anspruch auf die mangelfreie Erfüllung des Vertrages. Dafür Sorge zu tragen, ist Ihre Pflicht als Unternehmer. Ist also das Produkt an sich mangelhaft bzw. hat es Schäden, kommt die Versicherung hierfür nicht auf.
Dennoch kann es passieren, dass z.B. bei einer Weiterverarbeitung oder dem Gebrauch Ihres (mangelhaften) Produktes ein Schaden bei Dritten entsteht – ob Ihr Unternehmen hieran Schuld hat oder nicht. Man nennt dies Mangelfolgeschaden. Schadenersatzforderungen aus Mängelfolgeschäden als Konsequenz der Produkthaftung übernimmt die Produkthaftpflichtversicherung.
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