Welche Schadensarten umschließt die Produkthaftpflichtversicherung?
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Wenn sie als Zusatzversicherung gewählt wird, bspw. der Betriebshaftpflichtversicherung, gilt meist nur die Absicherung von Personen- und Sachschäden. Über einen weiteren Zusatz können dann Vermögensschäden eingeschlossen werden (z.B. Gewinnausfälle Ihres Kunden, der wegen der Mangelhaftigkeit Ihrer Produkte selbst nicht lieferfähig wird oder Folgeschäden beim „Kunden des Kunden“). Sie können besonders teuer werden. Wenn Ihnen die Absicherung der Vermögensschäden wichtig ist, achten Sie auf die Bezeichnung „erweitere Produkthaftpflichtversicherung“. Sie sollte alle drei Schadensarten versichern.
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