Schlüssel-Frage: Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Verlust?
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Fast jeder hat schon einmal einen Schlüssel verloren oder hat sich ausgesperrt. Doch nicht jede Haftpflichtversicherung zahlt dann auch.
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Schäden Dritter
Zunächst zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht für die eigenen Schäden, sondern für Schäden Dritter. Will man den eigenen Schaden erstattet haben, braucht man einen Wohnungsschutzbrief. Ob also die Kosten für den Schlüsseldienst, das Notschloss oder andere Sicherungsmaßnahmen von der Haftpflichtversicherung erstattet werden, liegt daran, ob das Schloss vom Versicherer als fremd oder als Mietersache betrachtet wird.
Hauseingang und Wohnungstür
Weil das Schloss der Hauseingangstür in der Regel eine fremde Sache ist, entsteht also bei Verlust des Schlüssels durch den Mieter ein Schaden für einen Dritten, dem Vermieter. Wenn der Mieter das Schloss zu seiner Wohnungstür austauschen darf, so könnte der Versicherer unterstellen, dass es das Schloss des Mieters ist und somit bei Schlüsselverlust kein Schaden für einen Dritten entstanden ist. Daher schließen viele Versicherungsbedingungen diesen Umstand aus. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Schlüssel zur Haus- und Wohnungstür passt.
Schließanlagen, Generalschlüssel
Der Verlust dieser Schlüssel kann einem teuer zu stehen kommen. Müssen infolge des Verlustes alle Schlösser eines Mehrfamilienhauses getauscht werden, so kann der Schaden mehrere Tausend Euro ausmachen. Eine gute Haftpflichtversicherung ist in diesem Falle Gold Wert.
Betriebliche Schlüssel
Ebenfalls machen Versicherer einen Unterschied, ob es sich um private Schlüssel oder betriebliche handelt. Wer einen Laden aufschließen muss für das Bürohaus Schlüssel vom Arbeitgeber bekommen hat, der sollte sich eine Haftpflichtversicherung auswählen, die auch den Verlust betrieblicher Schlüssel versichert. Denn die Schäden, die dem Arbeitgeber hieraus entstehen können, sind weitaus größer als jene bei Verlust privater Schlüssel.
Schlüssel zum Blumengießen
Wenn ein Nachbar verreist ist, der Hamster gefüttert oder die Blumen gegossen werden sollen, so ist es nicht immer so, dass die Haftpflichtversicherung bei Verlust des Schlüssels des Nachbarn zahlt. Auch wenn es sich hierbei um einen Schaden eines Dritten handelt, spielt der Aspekt der Gefälligkeit eine Rolle. Sogenannte Gefälligkeitsschäden müssen im Versicherungsschutz mit eingeschlossen sein, damit die Versicherung zahlt.
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