Sonderfall Haftpflichtversicherung Kinder: Das sollten Sie wissen
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Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es geschehen. Für alle Schäden, die Ihr Kind verursacht, sind Sie haftbar. Deshalb ist eine Privat-Haftpflichtversicherung wichtig.
Lesen Sie hier mehr über diese Themen:
- Wie ist das Kind versichert?
- Auch nach 18 versichert?
- Kinder des Partners
- Deliktfähigkeit
- Policen vergleichen
Wie ist das Kind versichert?
Kinder sind über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert (sogenannte Familienhaftpflichtversicherung). Das gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. In der Regel endet der Versicherungsschutz für die Kinder mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Dann benötigen sie eine eigene Haftpflichtversicherung.
Auch nach 18 versichert?
Kinder sind häufig auch dann noch über die Eltern haftpflichtversichert, wenn sie noch nicht verheiratet sind, noch zur Schule gehen, studieren oder sich in einer Ausbildung befinden. Wichtig ist, dass der Ausbildungsweg nicht unterbrochen wurde. Bei manchen Versicherern spielt auch ein Rolle, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat. Sonderregelungen bestehen bei alten DDR-Policen (Allianz).
Kinder des Partners
Die Kinder Ihres Partners sind ebenfalls mitversichert, wenn Sie und Ihr Partner verheiratet sind. Auch wenn Sie nicht verheiratet sind, wären die Kinder Ihres Partners über die Police geschützt, wenn Ihr Partner namentlich im Versicherungsvertrag steht.
Deliktfähigkeit
Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig. Das bedeutet, dass sie im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden können. Verursachen sie einen Schaden im Straßenverkehr, so gilt dies sogar noch bis zum Alter von 10 Jahren. Geschädigte, die Ihnen, als Eltern des Kindes, jedoch nachweisen können, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können Schadensersatz einfordern. Den Schaden ersetzt dann Ihre Haftpflichtversicherung. Kinder haften übrigens erst ab 18 Jahren voll. Zwischen 7 und 18 Jahren kommt es darauf an, ob das Kind die Folgen seines Handels absehen konnte. Wenn es die geistige Einsichtsfähigkeit hatte, so würde die Haftpflichtversicherung der Eltern das mitversicherte Kind schützen.
Policen vergleichen
Schützen Sie sich und Ihr Kind mit einer Privathaftpflichtversicherung, wenn Sie noch keine abgeschlossen haben. Angebote können in unserem Privathaftpflichtversicherung-Vergleich sofort online und kostenfrei verglichen werden. Auch wer bereits versichert ist, kann über diesen Rechner überprüfen, ob andere Versicherer günstigere Angebote haben.
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