Schäden an Silvester: Diese Versicherungen zahlen!

Jetzt günstigen Anbieter finden
100% kostenlos

Silvester ist ein ausgelassenes Fest, bei diesem es leider auch oft zu Schäden kommt. Meist handelt es sich um ein kaputt gegangenes Glas oder ein Fleck in der Bluse. Jedoch auch größere Schäden bleiben manchmal nicht aus. Diese Versicherungen kommen für die unterschiedlichen Varianten auf.

Silvester ist oft ein ausgelassenes Fest, bei dem man neue Vorsätze fast und noch einmal so richtig aus sich heraus kommt. In vieler Hinsicht ein Grund zur Freude, doch in manchen Fällen gibt es später ein böses Erwachen. Kommt es durch unbedachtes Handeln zu Personenschäden kommt die Ernüchterung oft schneller als man will. Jedoch auch ein paar Tage später können neue Erkenntnisse zu Unglauben führen. Wer jedoch kommt für eventuelle Unfälle oder auch vorsätzliches unverantwortliches Handeln auf?
Zuerst einmal ist immer der Verursacher eines Schadens auch für dessen Wiedergutmachung verantwortlich. Wer bspw. fahrlässig an Böller in Eigeninitiative herumbastelt oder hierzulande nicht zugelassene Feuerwerkskörper zündet, handelt fahrlässig. Für die daraus resultierenden Schäden kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Handelt derjenige jedoch vorsätzlich und wirft einen Feuerwerksknaller auf Passanten oder Gegenstände, dann kann seine Versicherung die Schadensregulierung verweigern. Zahlen muss der Täter jedoch trotzdem und zwar aus seiner eigenen Tasche.
Auto- oder Hausbesitzer, die den Schaden jedoch erst ein paar Tage später entdecken, können oft den Schuldigen nicht mehr ermitteln. Schäden am PKW sind durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Kaputte Briefkästen oder beschädigte Zaunanlagen gehören zu den Feuer- und Explosionsschäden und werden über die Wohngebäudeversicherung reguliert.
Wer seine Silvesterparty in den eigenen vier Wänden gefeiert hat und durch seine Gäste Schäden zu verzeichnen hat, kann durch den Vermieter für diese nicht verantwortlich gemacht werden. Sollten diese am Hausrat des Gastgebers entstanden sein, kommt auch dafür die Haftpflichtversicherung des Schuldigen auf. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, kann der Gastgeber seine Hausratversicherung zur Regulierung heranziehen.
Weiteres böses Erwachen kann es geben, wenn der Nachwuchs Dummheiten anstellt und mit Feuerwerkskörpern hantiert. Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Feuerwerkskörper der Klasse 2 wie Raketen oder Fontänen kaufen bzw. anzünden. Kinder unter sieben Jahren sind nicht haftbar zu machen, über dieses Alter hinaus jedoch schon. Hier muss geprüft werden, inwieweit dem Minderjährigen dies bewusst war. Haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt und die Feuerwerkskörper zugänglich in der Wohnung aufbewahrt, können sie zur Schadensregulierung herangezogen werden.
Sind im schlimmsten Fall nicht nur Gegenstände beschädigt worden, sondern zusätzlich auch noch Personen zu Schaden gekommen, zahlt in erster Instanz die Krankenkasse. Kam es jedoch durch unsachgemäßen Gebrauch mit Raketen zu einer dauerhaft gesundheitlichen Beeinträchtigung, zahlt nur eine private Unfallversicherung die eigenen Behandlungskosten.

  • Currently 0/5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung: 0/5 (0 Stimmen)

Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben

Beiträge aus der Kategorie Privathaftpflichtversicherung > News > per E-Mail abonnieren:

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich vom Experten an:
Privathaftpflichtversicherung

Ach so?!

Wichtige Dinge, einfach erklärt.

Ach so?! Haftpflichtversicherung für meine Schlangen?

Ach so?! Schleichwerbung für Versicherung im Fernsehen?

Ach so?! Spionage der Versicherung über Twitter!!

mehr

Welt der Versicherungen

Interessantes das Sie schon immer wissen wollten.

Gewerbeversicherungen: Kostenfaktor oder Kapitalschutz?

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wird geahndet

Das Provisionsabgabeverbot ist gekippt: Vor- und Nachteile

mehr

Tools & Rechner

Versicherungen einfach online vergleichen:
Privathaftpflicht Rechtsschutz
Wohngebäude Hausrat
Unfall Risikoleben
Haus & Grund Bauleistungen
Tierhalter Öltank
Support-AnfrageSitemap Impressum Pressebereich Partnerprogramm Ihre News hier!
Mehr Informationen über die Baufinanzierung finden Sie hier.

Kostenloser Online Versicherungsvergleich für Versicherungen

© 2003-2011 finance-store.de - Ein Produkt der finads GmbH