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Die Beträge zur Haftpflichtversicherungen können um fünf Prozent steigen. Versicherte haben dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen die eine Person braucht. So kommt sie für Schäden auf, die der Versicherte anderen Personen zufügt. Besonders zu den Public Viewing Veranstaltungen, wie am gestrigen Abend, kommt es im nach der Niederlage der Deutschen Nationalmannschaft dazu, dass man einem Anderen mit seiner Zigarette ein Brandloch verpasst oder sein Bier über die neue Hose des Nebenmanns kippt. Wer einen Schaden verursacht muss für diesen gerade stehen und die Kosten, wie in diesem Fall, die der Reinigung oder des Neukaufs übernehmen. Die Haftpflichtversicherung kommt für solche fahrlässig verursachten Schäden auf.
Laut Aussage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, sind die durchschnittlichen Schadenaufwendungen in letzter Zeit gestiegen. Diese erhöhten Kosten geben die Haftpflichtversicherer nun an ihre Kunden weiter. So kann die jährliche Rechnung der Haftpflichtversicherung eine Beitragserhöhung von bis zu 5% aufweisen. Dies nehmen die Versicherten aber erst bei dem Fällig werden ihrer Rechnung wahr. Denn hier müssen die Versicherer auf die Beitragserhöhung hinweisen. Wer damit nicht einverstanden ist, hat das Recht seine Police, aufgrund außerordentlichen Kündigungsrechts, zu kündigen. Dieses muss innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Beitragserhöhung geschehen.

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