Typgerechte Haftpflichtversicherung: entscheidende Unterschiede Teil3: Sportler und Hobbybastler
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Extremsportler setzen oft nicht nur sich, sondern auch andere Personen einem erhöhten Risiko aus. Ihre Haftpflichtversicherung sollte die Regulierung dieser Schäden beinhalten.
Haben wir in den letzten beiden Teilen unserer Serie „Haftpflichtversicherung typgerecht“ erklärt was Familien beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung alles bedenken sollen, geht es in diesem Teil mehr um die Vorlieben und Aktivitäten der Versicherten.
Wie bereits auch schon dort betont, ist eine Haftpflichtversicherung ein wichtiger Teil im Versicherungsportfolio. So können unbeabsichtigte Personen- oder Sachschäden oft Schulden bis in die Millionenhöhe bedeuten. Wer sich nicht entsprechend abgesichert hat, wird seines Lebens nicht mehr froh. Besonders Menschen, die sich gern gefährlichen Situationen aussetzen, können durch eine unachtsame Handlung ganz schnell auch andere Personen gefährden. Zu diesen gehören insbesondere Freizeit- oder Extremsportler. Diese setzen sich mit der Ausübung der Sportart erhöhten Risiken aus und gefährden damit auch andere Personen. Wer beim Ski-, Snowboardfahren oder sonstigen Sportarten andere Personen verletzt, muss dafür gerade stehen. So sollten diese in ihrer Haftpflichtpolice „Schäden durch gefährliche, sportliche Aktivitäten und Schäden durch Surfbretter“ unbedingt mit einschließen.
Auch Bastler von Modellflugzeugen sehen ihr Hobby als Sportart an und so wird das neueste Modell auch gern gleich ausprobiert. Das aber auch dort Fehler unterlaufen können, ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn ein Modellflugzeug abstürzt, können dadurch Menschen verletzt werden. So sollten Hobbybastler in ihrer Police die Klausel „Schäden durch den Gebrauch von Modellfahrzeugen“ einschließen und so eventuellen Schadensersatzansprüchen finanziell gerecht werden.
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