Typgerechte Haftpflichtversicherung: entscheidende Unterschiede Teil2: Familien mit großen Kindern
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Familien, deren Kinder sich noch in der Ausbildung befinden, sind über ihre Eltern haftpflichtversichert.
Die Wichtigkeit einer Privathaftpflichtversicherung haben wir im ersten Teil unserer Serie „Haftpflichtversicherung typgerecht“ bereits angesprochen. So ist jeder für den Schaden, den er verursacht selbst verantwortlich und somit haftbar.
Im zweiten Teil geht es um Familien mit Kindern, die sich bereits in der Ausbildung befinden. Familien benötigen nur eine Haftpflichtversicherung, da ihre unmittelbaren Angehörigen, wie Ehepartner und Kinder, darin mitversichert sind. Wenn es sich dabei allerdings um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt, muss der Partner namentlich in der Police aufgeführt werden.
Der Familienschutz greift bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Kinder ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben. Wenn diese allerdings beschließen anschließend ein weiterführendes Studium zu absolvieren, gilt auch für diesen Zeitraum der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung der Eltern. Allerdings ist dieser Schutz vom Alter des Kindes abhängig und endet, abhängig vom jeweiligen Versicherer, zwischen dem 25. und 30. Lebensjahr. Bei Lehramts- bzw. Jurastudenten gilt der Versicherungsschutz nur bis zum Abschluss des ersten Staatsexamens.
Bei Gründung eines eigenen Familienstandes, beispielsweise durch eine Heirat, endet ebenfalls die Absicherung durch die Haftpflichversicherung der Eltern und eine eigene Police wird notwendig.
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