Typgerechte Haftpflichtversicherung: entscheidende Unterschiede
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Jeder Mensch sollte eine Haftpflichtpolice sein eigen nennen, doch auch hier gibt es von Versicherer zu Versicherer gravierende Unterschiede. Welche Bestandteile diese, für jeweilige Situation, haben sollte, erfahren Sie in unserer einwöchigen Serie "Haftpflichtversicherung typgerecht".
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Police, die in keinem Haushalt fehlen sollte. So schützt sie einen vor finanziellen Konsequenzen aus Schäden, die man anderen Personen oder deren Eigentum zugefügt hat. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer §§ 249 ff. BGB, hat jemand der zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Ein einfache Definition, die leicht zu befolgen ist, mag man meinen. Doch Vorsicht, nicht jede Police beinhaltet alle Leistungen, die benötigt werden und nicht alle enthaltenen Leistungen werden vom Versicherungsnehmer gebraucht.
Einige Dinge sind jedoch allgemein gültig, wie das Preis-Leistungs-Verhältnis der Haftpflichtversicherung sowie einer Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.
Preiswerte Angebote beginnen bereits bei 65 Euro jährlich aber auch Policen für das Doppelte sind durchaus möglich. Zu den teuersten Versicherungen zählen sicherlich die Luxustarife, in der jeder Schaden abgesichert ist, doch wie oben bereits erwähnt ist, brauchen diesen Rundumschutz nur die Wenigsten.
In unserer Serie: „Haftpflichtversicherung typgerecht“ erklären wir Ihnen, welche Personen oder Personengruppen, welche Vertragsbestandteile benötigen. Im ersten Teil der Serie geht es um junge Familien mit Kleinkindern. Jede junge Mutter kennt dies, wenn ihr(e) Jüngster mal wieder einen Teller hat zu Bruch gehen lassen. Solange dies in den eigenen vier Wänden geschieht und die eigenen Sachen betrifft, ist dies nicht weiter schlimm. Doch ist man bei Freunden oder im Restaurant, betrifft dies dann das Eigentum der Gastgeber. Hierfür sind dann die Eltern voll haftbar. Solange dies nur ein Teller oder eine Vase betrifft, kann man den Schaden noch aus eigener Tasche begleichen, doch handelt es sich um eine teure Stereoanlage sieht die Sache schon anders aus. Viele Eltern müssen dann oft mit ihren Versicherern erst streiten,um Leistung beanspruchen zu können. So wird argumentiert, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Deshalb sollten junge Familien beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung darauf achten, dass der Zusatz „keine Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung“ ein Bestandteil der Police ist.
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