Osterfeuer-Schäden: Haftpflicht-Versicherung wichtig
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Das traditionelle Osterfeuer steht vor der Tür und damit auch alle eventuell damit einhergehenden Schäden. Eine private Haftpflicht-Versicherung kann den Verantwortlichen vor den finanziellen Folgen schützen.
Ostern steht vor der Tür und so auch das traditionelle Osterfeuer. Entzündet wird es meist den Freitag oder Samstag vor Ostern und so, dass es weithin sichtbar ist. Dieser Brauch ist vor allem auf den Dörfern und in ländlichen Gegenden erhalten geblieben und dient der Vertreibung des Winters. Außerdem soll es vor bösen Geistern schützen und die Asche dient der Fruchtbarkeit der Felder.
Doch diese Feierlichkeit erhöht natürlich auch die Brandgefahr für umliegende Wohnhäuser, Scheuen und Felder. Auch Teilnehmer an den Feierlichkeiten können durch umher fliegende Funken Schäden davon tragen oder im schlimmsten Fall sogar Verletzungen erleiden. Sollten Kleidungsstücke oder Sonstiges beschädigt werden, muss die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen für die Schäden aufkommen.
Ein Osterfeuer im privatem Rahmen muss zudem genehmigt werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass Nachbarn durch das Feuer oder den Qualm nicht gefährdet beziehungsweise belästigt werden. Deswegen ist auch die Platzwahl sehr wichtig. Sicherheitsabstand muss hier insbesondere vor allem Brennbaren gehalten werden, wie Sträuchern, Bäumen, Büschen aber auch Gartenlauben, Carports und so weiter. Wer trotzdem die Kontrolle über das Feuer verliert, sollte unverzüglich die Feuerwehr benachrichtigen.
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