Ordnungswidrigkeiten: Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen
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Wer einen Schaden verursacht, muss diesen auch ersetzten. Für solche Fälle springt dann eine Haftpflichtversicherung ein. Allerdings gilt das nicht für jeden Schaden.Schäden, die aufgrund von Ordnungswidrigkeiten entstanden sind, müssen vom Besitzer selbst getragen werden.
Wer nur mal eben schnell ein Brot holen will und kein Parkplatz findet, sollte trotzdem nicht ordnungswidrig parken. Zwar kann man ein Ordnungsgeld noch verkraften aber trotzdem ist es ärgerlich. Daneben können auch noch andere Kosten auf den Falschparker hinzu kommen. Den meisten fällt hier sofort Abschleppkosten ein aber auch das muss noch nicht der Gipfel des Eisberges sein. So haben Autofahrer, die ihr Auto nicht ordnungsgemäß abstellen auch kein Anspruch auf Schadensersatz, sollte an dem Fahrzeug ein fahrlässig verursachter Schaden entstehen. Normalerweise zahlt in Schadensfällen die Private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Das Amtsgericht München hat nun aber entschieden, dass ein Autobesitzer kein Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn er das Fahrzeug ordnungswidrig abstellt und dadurch ein Schaden verursacht wird. Aufgrund der Behinderung der Fußgänger und Radfahrer auf dem Gehweg ist in dem Fall ein Junge gegen das Auto gefahren, weil er in dem Engpass das Gleichgewicht verlor. Für diesen Schaden muss der Autobesitzer nun selbst aufkommen. Manchmal lohnt die Suche nach einem Parkplatz eben doch, sonst kann ein Brot auch sehr teuer werden.
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