Schäden durch Gefälligkeiten deckt die Privathaftpflichtversicherung nicht ab

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Wenn Freunde beispielsweise beim Umzug helfen wollen und ein Schaden wird verursacht, kommt die Haftpflichtversicherung im Ernstfall nicht auf. Die Versicherungsgesellschaft begründet die Verweigerung damit, dass eine freiwillige Mithilfe beim Umzug ein reiner Freundschaftsdienst ist, der von der Deckungspflicht ausgeschlossen ist.

Wer dennoch auf die Mithilfe seiner Freunde setzen will, sollte wenigstens einen geringen Helferlohn vereinbaren. Aus Sicht des Gesetzgebers schleppen Freunde und Verwandte dann nicht mehr aus Gefälligkeit, sondern aus Eigeninteresse. Verursacht der helfende Freund beim Umzug einen Schaden, kann er seine eigene Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Besteht kein ernsthaftes Eigeninteresse, muss die Versicherung keinen Cent bezahlen.
Umzugsgut ist immer dann gegen Schäden versichert, wenn ein beauftragtes Umzugsunternehmen den Auftrag übernimmt und dies in einem Vertrag definiert ist. Der Gesetzgeber schreibt Umzugsunternehmen vor, je Kubikmeter Umzugsgut einen Mindestversicherungswert von 620 Euro anzusetzen. Übersteigt der eigene Hausrat diesen Wert, können auch Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Einige Speditionen bieten gar den Service, den Hausrat mit einem Nenn- und nicht dem Zeitwert zu versichern.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich den Schaden durch den Verursacher schriftlich bestätigen lassen. Der Service muss jedoch mittels einer Rechnung in Anspruch genommen werden. Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen weil der Schaden nicht ersetzt werden soll, kann sich der Kunde bei der Einigungsstelle des Verbands um einen Einigungsspruch bemühen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass , der jeweilige Spediteur itglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik ist.

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