Ehrenamtlich tätig?- Haftpflichtversicherung sorgt für Sicherheit
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Viele soziale Aufgaben werden in der Bundesrepublik von ehrenamtlichen Mitarbeitern übernommen. Verbände und Vereine können vielfach nur durch dieses private Engagement geführt werden. Doch wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt, wenn ein Schaden an Dingen oder gar Dritten entsteht? Grundsätzlich gilt hierzulande der Grundsatz, dass jeder mit seinem gesamten Vermögen haftet. Immer häufiger machen auch Vereinsmitglieder einen Anspruch auf Schadenersatz geltend. In diesen wie auch anderen Bereichen kommt es dann verstärkt auf die Haftpflichtversicherung an, um einen großen finanziellen Schaden abzuwenden.
Kann dem Verursacher ein leichtes fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden, wird unter Umständen eine persönliche Haftung ausgeschlossen, sofern bestimmte Kriterien in den Satzungsregularien festgeschrieben sind. Auch der Gesetzgeber will bald eine Entscheidung darüber treffen, die Haftung für ehrenamtliche Vereinsvorstände und Verantwortungsträger auszuschließen. Doch Rechtsänderungen sind auch immer mit Unsicherheiten behaftet und angesichts der Tatsache, dass die Schadensansprüche zunehmen, steigt auch das Haftungsrisiko von Vereinen und Verbänden. Betrachtet man deren Aufgaben wird klar, dass vielfach Organisationspflichten und Verkehrssicherungspflichten zu den Haftungstatbeständen gehören, die als grob fahrlässig bezeichnet werden.
Schon allein aus diesem Grunde sollten sich Verantwortungsträger um den Schutz einer Privathaftpflicht kümmern, der den Vermögensschaden einschließt. Die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung kommt dann für finanzielle Schäden auf, die bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zustande kommen. Wichtig ist es hierbei, dass auch ein ausreichender Deckungsschutz für fehlerhaft ausgestellte Spendenquittungen und hinsichtlich Fehlern beim Steuer- und Abgaberechts vereinbart wird.
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