Privathaftpflichtversicherung: schwache Policen „auffrischen“!
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Es gibt Situationen im Leben, in denen auch ein hochwertiger Schutz durch eine Privathaftpflichtversicherung nicht weiter helfen kann. Dies ergibt sich immer dann, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden herbei führt.
Wer beispielsweise für eine Körperverletzung gerade stehen muss, kann nicht vom Schutz einer Privathaftpflicht profitieren und muss Schmerzensgeld und Behandlungskosten aus der eigenen Tasche zahlen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist bei den meisten Policen auch der Versicherungsschutz für geliehene Gegenstände, Glasbruchschäden und Ansprüche von Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen.
Doch weiß nicht jeder, dass beispielsweise ein Schaden, der an einem fest eingebauten Gegenstand einer Mietwohnung entsteht, von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt wird. Dazu gehören unter anderem Schäden an teuren Parkettböden, die durch Möbelrücken schnell entstehen können.
Zu den wichtigen Bestandteilen der Privathaftpflichtversicherung gehört die Höhe der Deckungssumme. Viele leistungsstarke Policen sorgen für einen umfassenden Schutz, der auch für teure Folgekosten bei Personenschäden aufkommen.
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